Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2023

Das OLG Düsseldorf hat die ab dem 1.1.2023 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben. Die  Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen

  • die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder,
  • den Bedarf eines studierenden Kindes,
  • den dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf.

In der Einkommensklasse bis 1900 Euro steigt der Mindestunterhalt für Kinder im Vergleich zum Vorjahr

  • der Altersstufe bis 5 Jahre um 41 € auf 437 €
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren um 47 € auf 502 €
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren um 55 € auf 588 €

Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, erhöht sich zum 1. Januar von 860 auf 930 €. Darin sind 410 € Warmmiete enthalten. 

Der Mindestbedarf könne - abhängig von der Lebensstellung der Eltern - nach oben abweichen. Das Kindergeld ist bei volljährigen Kindern in der Regel in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen, bei Minderjährigen zur Hälfte.

Auch die Selbstbehalte, also das Minimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss, werden zum neuen Jahr erhöht: 

  • für nicht Erwerbstätige um 160 auf 1120 € 
  • für erwerbstätige Schuldner um 210 auf 1370 € 

Die Düsseldorfer Tabelle enthält 15 Einkommensgruppen bis zu einem Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen von 11.000.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Nettoeinkommen desBarunterhaltspflichtigenAl­ters­stu­fen  & UnterhaltsbeträgePro­zent­satzBe­darfs­kon­troll­be­trag
0-56-1112-17ab 18
1.bis 1.9004375025886281001.120 bzw. 1.370
2.1.901 - 2.3004595286186601051.650
3.2.301 - 2.7004815536476911101.750
4.2.701 - 3.1005035786777231151.850
5.3.101 - 3.5005256037067541201.950
6.3.501 - 3.9005606437538041282.050
7.3.901 - 4.3005956838008551362.150
8.4.301 - 4.7006307238479051442.250
9.4.701 - 5.1006657648949551522.350
10.5.101 - 5.5007008049411.0051602.450
11.5.501 - 6.2007358449881.0561682.750
12.6201 - 7.0007708841.0351.1061763.150
13.7.001 - 8.0008059241.0821.1561843.650
14.8.001 - 9.5008409641.1291.2061924.250
15.9.501 - 11.0008741.0041.1761.2562004.950

 

Tipp

Vereinbaren Sie mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht einen Termin, um den Unterhalt Ihrer Kinder neu berechnen zu lassen.

 

 

 

 

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