Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. August 2015

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. August 2015

Seit dem 01. August 2015 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Die Zahlbeträge sind erhöht worden, die Selbstbehalte sind geblieben. So sind für Kinder von 0-5 Jahren nicht mehr 225,00 €, sondern nunmehr 236,00 €, für Kinder von 6-11 Jahren nicht mehr 272,00 €, sondern nunmehr 284,00 €, für Kinder von 12-17 Jahren nicht mehr 334,00 €, sondern nunmehr 348,00 € und für Kinder ab 18 Jahren nicht mehr 304,00 €, sondern nunmehr 320,00 € zu zahlen (jeweils unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes).

Aktuelle Verfahren sollten entsprechend angepasst, bestehende Titel auf die neuen Beträge kontrolliert werden.

 

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