Seit dem 01. August 2015 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Die Zahlbeträge sind erhöht worden, die Selbstbehalte sind geblieben. So sind für Kinder von 0-5 Jahren nicht mehr 225,00 €, sondern nunmehr 236,00 €, für Kinder von 6-11 Jahren nicht mehr 272,00 €, sondern nunmehr 284,00 €, für Kinder von 12-17 Jahren nicht mehr 334,00 €, sondern nunmehr 348,00 € und für Kinder ab 18 Jahren nicht mehr 304,00 €, sondern nunmehr 320,00 € zu zahlen (jeweils unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes).
Aktuelle Verfahren sollten entsprechend angepasst, bestehende Titel auf die neuen Beträge kontrolliert werden.
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