Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2015

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2015

Die Kindesunterhaltsbeträge sind leider nicht erhöht worden. Erhöht worden ist der notwendige Selbstbehalt. Dieser steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von bisher 1.000,00 € auf 1.080,00 €. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von bisher 800,00 € auf 880,00 €. Die Erhöhung der Selbstbehalte kann dazu führen, dass insbesondere bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit geringere Unterhaltsbeträge zu zahlen sind.

Eine Überprüfung, ob der von Ihnen zu zahlende Kindesunterhalt sich eventuell reduziert, kann durch einen unserer drei Fachanwälte für Familienrecht erfolgen.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren