Die Kindesunterhaltsbeträge sind leider nicht erhöht worden. Erhöht worden ist der notwendige Selbstbehalt. Dieser steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von bisher 1.000,00 € auf 1.080,00 €. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von bisher 800,00 € auf 880,00 €. Die Erhöhung der Selbstbehalte kann dazu führen, dass insbesondere bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit geringere Unterhaltsbeträge zu zahlen sind.
Eine Überprüfung, ob der von Ihnen zu zahlende Kindesunterhalt sich eventuell reduziert, kann durch einen unserer drei Fachanwälte für Familienrecht erfolgen.
Zurück zur Übersicht