Nachträgliche Änderungen eines Ehevertrages

Nachträgliche Änderungen eines Ehevertrages

Die geschiedenen Eheleute haben in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes vereinbart. Dies erfolgte zu einem Zeitpunkt, als eine Befristung der Unterhaltsansprüche gesetzlich noch nicht möglich war. In diesem Fall bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, so BGH, Urteil 18.02.2015 – XII ZR 80/13.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren