Mitglieder können zur jährlichen Mitgliederversammlung auch dann per E-Mail eingeladen werden, wenn nach der Satzung des Vereins die Einladung schriftlich zu erfolgen hat. Dann müssen aber die Einladung und die Tagesordnung übersandt werden. Eine Unterschrift des Vorstandes ist nicht notwendig.
Hat ein Mitglied keine E-Mail-Adresse angegeben, so hat die Einladung weiterhin postalisch zu erfolgen.
Zurück zur Übersicht