Wer aus seinem Motorroller die Geschwindigkeitssperre ausbaut oder den Roller anderweitig frisiert, um damit schneller fahren zu können, riskiert erhebliche Konsequenzen.
Die Betriebserlaubnis des Motorrollers erlischt, wenn man ihn technisch so verändert, dass er schneller als die erlaubten 45 km/h fährt. Besitzt der Fahrer die Führerschein Klasse A nicht, die zum Fahren eines Motorrades berechtigt, so liegt sogar „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor, eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Weitere Konsequenz kann die Entziehung der PKW-Fahrerlaubnis sein.
Kommt es zum Unfall, kann in bestimmten Fällen die eigene Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistungen verweigern, der Fahrer muss dann den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
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