Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin, Urteil vom 11.08.2016-67 S 162/16, können Mieter bei Lärmbelästigung von einem Nachbargrundstück die Miete angemessen mindern. Dies gilt nach Ansicht des Gerichtes auch dann, wenn dem Vermieter gegenüber dem Eigentümer des benachbarten Grundstückes kein eigener Anspruch auf Abwehr der Lärmbelästigung zusteht.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Mieter detailliert darlegen können, welche Lärmbelästigung innerhalb des Tages und in der Nacht auftreten. Wichtig ist vor allem, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz die Störungen aufgetreten sind.
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