Mieterhöhung und tatsächliche Wohnungsgröße

Mieterhöhung und tatsächliche Wohnungsgröße

Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Nach seiner neuen Ansicht ist im Mieterhöhungsverfahren ausschließlich und immer die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich, so BGH, Urteil vom 18. November 2015 – VIII ZR 266/14. Es ist somit für die Mieterhöhung unerheblich, ob  die Flächenvereinbarung im Mietvertrag kleiner oder größer ist als die tatsächliche Fläche. Denn nur auf die tatsächliche Fläche kommt es an.

 

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