Mängelbeseitigungsrecht des Handwerkers auch nach Kündigung!

Mängelbeseitigungsrecht des Handwerkers auch nach Kündigung!

Ein Auftraggeber muss dem Auftragnehmer (Handwerker) auch nach einer Kündigung des Werkvertrages grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Dieses Mängelbeseitigungsrecht des Handwerkers entfällt nur, wenn er sich als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Auftraggeber nicht mehr darauf vertrauen kann, von ihm eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Die Darlegungs- und Beweislast für so gravierende Mängel, dass sie nicht mehr nachbesserungsfähig sind oder dass ein völliger Vertrauensverlust vorliegt, obliegt dem Auftraggeber, so OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2015-10 U 62/14.

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Andreas Hammelstein Ihr Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein

02161 9203-13

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren