Nach 28 Ehejahren trennt sich der Ehemann von seiner Frau. Ein Scheidungsverfahren wird nicht eingeleitet. Acht Jahre nach der Trennung gewinnt der Ehemann im Lotto. Die zwischenzeitlich geschiedene Ehefrau verklagt ihren geschiedenen Ehemann auf Zahlung des hälftigen Lottogewinns.
Der Bundesgerichtshof hat der Klage letztlich stattgegeben. Denn die lange Trennungszeit alleine reiche für eine grobe Unbilligkeit nicht aus. Die langjährige Ehezeit und die drei Kinder, die während der Ehe geboren worden, sprechen gegen eine grobe Unbilligkeit.
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