Sie möchten eine geplante Werbemaßnahme Ihres Unternehmens rechtlich überprüfen und absichern lassen? Ein Mitbewerber wirft Ihnen unlauteres Verhalten vor und hat Sie daher abgemahnt? Wir beraten Unternehmen, Startups und Freiberufler bei allen Rechtsfragen zum Wettbewerbsrecht.
Soforthilfe vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an be@KornVitus.de schildern. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Fachanwalt. Sollte sich in diesem Gespräch ergeben, dass Sie eine umfassendere verbindliche Beratung oder eine Vertretung durch uns wünschen, unterbreiten wir Ihnen diesbezüglich gerne ein individuelles Angebot. Einen ersten Überblick über die von uns im Wettbewerbsrecht angebotenen Leistungen bekommen Sie weiter unten. Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, sollten Sie unbedingt unsere Hinweise zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung lesen.
Was umfasst das Wettbewerbsrecht?
Insgesamt ist das Wettbewerbsrecht durch eine umfassende und leider auch uneinheitliche Rechtsprechungspraxis geprägt, so dass dieses Rechtsgebiet sehr komplex und beratungsintensiv ist. Daher erfordert die Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht eine hohe Spezialisierung und einen breiten Erfahrungsschatz – über beides verfügen wir.
Das Wettbewerbsrecht lässt sich unterteilen in das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Es gehört zum Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz.
Die gesetzlichen Grundregelungen des Lauterkeitsrechts sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dies enthält quasi die Spielregeln des Marktes und dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Zugleich schützt es das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Eine Grundregel des UWG besagt, dass unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig sind. Beispiele für unlautere geschäftliche Handlungen sind irreführende Werbung, gezielte Behinderung von Mitbewerbern, oder die Verunglimpfungen von Mitbewerbern bzw. deren Produkten.
Eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Regelungen ist in weiteren Spezialgesetzen normiert, etwa im Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das HWG bildet den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Adressat sind neben den Herstellern von Arzneimitteln und Medizinprodukten auch Apotheker und Ärzte.
Das Kartellrecht weist viele Berührungspunkte zum Lauterkeitsrecht auf. Allerdings hat es eine andere Zielrichtung, indem es dem Schutz der Freiheit des Wettbewerbs vor vertraglichen Beschränkungen und vor Machtmissbräuchen dient. Die Grundregeln des Kartellrechts sind in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) normiert.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
Zu unserem Leistungsangebot im Wettbewerbsrecht zählen insbesondere:
- Die individuelle rechtliche Beratung bei der Entwicklung neuer Werbe- und Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung des berufsspezifischen Sonderrechts (z.B. Heilmittelwerbegesetz)
- Maßnahmen zum Schutz Ihrer Produkte gegen unlautere Nachahmungen
- Die Erstellung von Gutachten zu wettbewerbsrechtlichen Fragen aller Art
- Die Erstellung und Überprüfung von Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
- Die gerichtliche (Klage, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) und außergerichtliche (Abmahnung) Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Ihrer Mitbewerber
- Die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung bei vermeintlichen Wettbewerbsverstößen
- Die Prüfung und Erstellung von (selektiven) Vertriebsverträgen
- Die Durchsetzung von Belieferungsansprüchen gegenüber Markenherstellern