LexikonWerkvertrag

Welche Rolle spielt der Werkvertrag im deutschen Baurecht?

Der Werkvertrag wird dadurch gekennzeichnet, dass die vertragstypischen Pflichten auf Seiten des Auftragnehmers die „Herstellung des versprochenen Werkes“ umfassen. Dabei kann ein Werk sowohl komplett neu hergestellt als auch nach bestimmten Vorgaben verändert werden. Das resultiert aus dem Paragrafen 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welcher auch einen durch eine Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg vorsieht. Die Konsequenz ist, dass die Regelungen zum Werkvertrag auf sämtliche Bauverträge sowie auf alle Bauträgerverträge angewendet werden müssen. Sie benötigen einen rechtssicheren Werkvertrag für Bauleistungen oder Bauträgerleistungen? Lassen Sie sich bei der Erstellung von unseren Rechtsanwälten Baurecht und Vertragsrecht in Mönchengladbach helfen!

Welche Mindestinhalte muss ein rechtssicherer Werkvertrag haben?

Neben den Angaben der beteiligten Parteien muss ein Werkvertrag aufgrund der gesetzlich garantierten Erfolgspflicht eine genaue Aufgabenerstellung enthalten. Bei Werkverträgen im Baurecht wird das damit realisiert, dass eine Baubeschreibung zum Vertragsbestandteil erklärt wird. Außerdem muss der Werkvertrag zur Erstellung und zum Umbau von Gebäuden einen konkreten Termin der Fertigstellung sowie Angaben zu den Kosten enthalten. Weitere Vertragsinhalte sind Vereinbarungen zur Haftung und Gewährleistung sowie zu den Modalitäten der Abrechnung und Bezahlung der erbrachten Leistungen.

Beim Bauträgervertrag, bei welchem die gesetzlichen Grundlagen zum Kaufvertrag und zum Werkvertrag beachtet werden müssen, stellt auch die Vereinbarung der zu übertragenden Nutzungs- und Eigentumsrechte einen unverzichtbaren Vertragsbestandteil dar. Eine Formvorschrift für den Werkvertrag gibt es nicht, es sei denn, er wird als Bauträgervertrag abgeschlossen. In diesem Fall ist sogar eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Das ergibt sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Grundbuchordnung. Unsere Rechtsanwälte für Vertrags- und Baurecht empfehlen jedoch auch für jeden anderen Werkvertrag zu Beweiszwecken die Schriftform.

Welche Gewährleistung kann im Werkvertrag für Bauleistungen vereinbart werden?

Auf Werkverträge für die Erstellung oder den Um- und Ausbau sowie die Modernisierung von Gebäuden können zwei verschiedene Regelungen der Gewährleistungen angewendet werden. Der Paragraf 634 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist für die Kunden günstiger, weil Mängelansprüche aus Bauleistungen danach erst nach fünf Jahren verjähren. Wird in einem Werkvertrag für Bauleistungen eine Gewährleistung nach dem Paragrafen 13 des Teils B der Vergabe- und Vertragsordnung vereinbart, endet die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen bereits nach vier Jahren. Die VOB/B sieht für Teile der Bauwerke sogar eine noch kürzere Verjährungsfrist vor.

Die Rechnungslegung für Werkverträge rund um Immobilien

In den Werkverträgen für Leistungen am Bau werden üblicherweise sogenannte Baufortschrittszahlungen vereinbart. Diese Vereinbarungen unterliegen der Vertragsfreiheit. Das heißt, der Bauherr und das Bauunternehmen können selbst bestimmen, nach welchen Abschnitten Baufortschrittszahlungen fällig werden. Üblich sind Abschlagszahlungen nach der Fertigstellung der Bodenplatte, des Rohbaus sowie nach dem Aufbau des Dachs. Sie spielen auch im Zusammenhang mit der Freigabe von Baukrediten eine wichtige Rolle. Hier muss der Kreditnehmer nachweisen, dass die aus dem Kredit zu bezahlenden Teile des Bauwerks auch tatsächlich bereits fertiggestellt wurden. Bevor ein Werkvertrag zum Bau eines Hauses abgeschlossen wird, müssen deshalb die Konditionen der Kreditbank zum Abruf der Darlehensteile bekannt sein.

Haben die Parteien keine Vereinbarung getroffen, kann der Unternehmer Abschlagszahlungen nach Paragraph 632 a des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat.

Sie möchten einen Werkvertrag für Bauleistungen fachkundig prüfen und beurteilen oder als Bauunternehmen erstellen lassen? Sie möchten Rechte aus einem Bauvertrag geltend machen oder haben Probleme, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen? – Für all diese Fälle sind unsere Rechtsanwälte Baurecht in Mönchengladbach die richtigen Ansprechpartner!

Zurück zur Übersicht

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren