Wir beraten Unternehmen, Startups und Privatpersonen bei allen Rechtsfragen zum Urheberrecht.
Soforthilfe vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an be@KornVitus.de schildern. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Fachanwalt. Sollte sich in diesem Gespräch ergeben, dass Sie eine umfassendere verbindliche Beratung oder eine Vertretung durch uns wünschen, unterbreiten wir Ihnen diesbezüglich gerne ein individuelles Angebot. Einen ersten Überblick über die von uns im Urheberrecht angebotenen Leistungen bekommen Sie weiter unten. Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie unbedingt unsere Hinweise zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung lesen.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht gehört im weitesten Sinne zum Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz und ist in Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) normiert. Im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten wie Patent- und Markenrechten entsteht das Urheberrecht bereits mit der Schöpfung eines Werkes. Eine Eintragung in ein amtliches Register ist für den Urheberrechtsschutz daher weder Voraussetzung noch möglich.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Urheberrechtlich schutzfähig sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen, muss es sich bei dem entsprechend Werk um eine persönliche, geistige Schöpfung handeln. Erforderlich ist demnach zunächst, dass das Werk von einem Menschen geschaffen wurde. Nicht ausreichend sind durch Computer oder Tiere geschaffene Werke. Zudem muss das Werk in irgendeiner Form wahrnehmbar sein, so dass die bloße Idee nicht urheberrechtlich geschützt ist. Da durch das Urheberrecht Kreativität geschützt werden soll, muss das Werk schließlich ein gewisses Maß an Individualität und Originalität erreichen. Werke, die gerade noch ein Minimum an Schöpfungshöhe aufweisen, werden auch als „kleine Münze“ bezeichnet. Von der Rechtsprechung werden an die Schöpfungshöhe keine besonders hohen Anforderungen gestellt.
Worin besteht das Urheberrecht?
Der Urheber des Werkes hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist sowie das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Darüber hinaus steht ihm das ausschließliche Recht zu, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten und in unkörperlicher Form wiederzugeben.
Wie lange besteht das Urheberrecht?
Ab dem Zeitpunkt der Schöpfung seines Werks erlangt der Inhaber urheberrechtlichen Schutz, welcher erst 70 Jahre nach seinem Tod endet. Erst mit Ablauf dieser Schutzfrist wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann frei verwertet werden, ohne dass die Zustimmung der Rechtsnachfolger des Urhebers eingeholt werden muss.
Welche Rechte stehen dem Urheber im Falle einer Urheberrechtsverletzung zu?
Im Falle einer Verletzung seiner Urheberrechte hat der Urheber einen verschuldensunabhängigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzter. Diesen kann er zunächst außergerichtlich im Wege einer Abmahnung geltend machen. In der Regel erfolgt die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt im Namen des Urhebers. In Bezug auf die Kosten, die dem Urheber durch die Beauftragung des Rechtsanwalts entstehen, besteht ein Ersatzanspruch gegenüber dem abgemahnten Verletzer. Darüber hinaus steht dem Urheber Im Falle einer schuldhaften Verletzung ein Auskunfts- und Schadensersatzanspruch zu.
Unsere Leistungen im Urheberrecht:
Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
- Individuelle rechtliche Beratung bei der Schaffung neuer Werke bzw. der Prüfung von deren Schutzfähigkeit
- Erstellung von Gutachten zu urheberrechtlichen Fragen aller Art
- Gerichtliche (Klage, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) und außergerichtliche (Abmahnung) Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen, insbesondere bei einer Abmahnung im Bereich Filesharing- und Fotorecht
- Vertretung und Beratung von Fotografen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Fertigung, Nutzung und Vermarktung von Fotos
- Individuelle Gestaltung von Lizenzverträgen, Agenturverträgen, Modell-Release-Verträgen, TFP-Verträgen und Property-Release-Verträgen