LexikonÜbergabeprotokoll

Welche Bedeutung hat das Übergabeprotokoll im Mietrecht?

Eine rechtlich verbindliche Pflicht für das Übergabeprotokoll bei der Vermietung von Häusern und Wohnungen kennt das deutsche Mietrecht nicht. Jedoch wird es von den Rechtsanwälten für Mietrecht und auch von den Mieterverbänden nachdrücklich empfohlen. Das Übergabeprotokoll ist allein schon deshalb wichtig, weil es als sogenannter gerichtsverwertbarer Beweis gelten kann. Damit hat es vorbeugenden Charakter gleich in verschiedenen Bereichen. Das setzt jedoch voraus, dass es schriftlich fixiert und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird. Ein solches Protokoll sollte sowohl bei der Übernahme als auch der Rückgabe der Mietobjekte erstellt und immer zu einem Bestandteil des Mietvertrags gemacht werden. Sie benötigen ein individuelles Formular für das Wohnungsübergabeprotokoll? – Unsere Rechtsanwälte Mietrecht in Mönchengladbach helfen Ihnen gern bei der Erstellung.

Welche Inhalte empfehlen unsere Rechtsanwälte für Mietrecht?

Zu den Mindestinhalten in einem Haus- oder Wohnungsübergabeprotokoll zählen die konkrete Benennung des Mietobjekts sowie das Datum der Übernahme oder Rückgabe. Natürlich müssen auch die Daten des Vermieters, des Mieters sowie eventuell mit der Übergabe beauftragter Personen enthalten sein. Weist das Mietobjekt besondere Ausstattungen auf, sind diese gleichfalls mit zu benennen. Das gilt sowohl für die Wohnbereiche als auch die nutzbaren Nebengelasse. Außerdem sollte die Anzahl der übergebenen Schlüssel mit in das Protokoll aufgenommen werden.

Eine sehr wichtige Position ist die Erfassung vorhandener Mängel sowie der dazu getroffenen Vereinbarungen. Für Mängel, welche im Protokoll erfasst und zu denen keine Vereinbarungen getroffen wurden, kann der Mieter später in der Regel keine Mietminderung geltend machen. Werden Mängel benannt, die durch den Vermieter beseitigt werden müssen, sollte eine konkrete Frist dafür im Protokoll benannt werden. Anderseits sind aber auch Vereinbarungen möglich, nach denen der Mieter kleinere Mängel beseitigt und dafür beispielsweise eine oder zwei Grundmieten nicht zahlen muss. Solche Vereinbarungen betreffen oftmals Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen, welche vom Vormieter nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Zustandsfeststellung in der Regel als ein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten. Bestätigt der Vermieter im Rückgabeprotokoll, dass die Mietsache mängelfrei ist oder werden einzelne Schäden abschliessend benannt, so kann der Vermieter später keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn die Mängel erkennbar waren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003).

Warum gehören die Zählerstände zum Übergabeprotokoll?

Bei einem Nutzerwechsel/Mieterwechsel muss bei den Betriebskosten eine separate Abrechnung vorgenommen werden. Um die Verbräuche beim Kaltwasser, Warmwasser sowie bei der Heizung zuordnen zu können, wird bei jeder Übergabe eine Zwischenablesung vorgenommen. Moderne Wasser- und Heizkostenzähler machen das heute auch ohne Servicetechniker möglich. Diese Daten sind notwendig, damit die einziehenden und ausziehenden Mieter später prüfen können, ob die Abrechnung der Betriebskosten korrekt vorgenommen wurde.

Auch die Stände der zu den Mietbereichen gehörenden Stromzähler müssen abgelesen werden. Finden sie mit der Benennung der Zählernummern Eingang in das Übergabeprotokoll, erlangen sie Beweiskraft. Die Zählerstände werden für die Anmeldung und Abmeldung bei den Stromversorgern benötigt. Aufgrund der bundesweit möglichen Auswahl der Energieversorger werden bei den meisten Unternehmen die Zählerstände per Erfassungskarte mitgeteilt und nicht mehr von eigenen Servicetechnikern abgelesen. Dieser Aufwand würde sich angesichts der dabei oftmals zu überwindenden Distanzen nicht rechnen. Vermutet der Energieversorger beispielsweise einen manipulierten Meldewert, kann das Übergabeprotokoll zur Abwehr unberechtigter Forderungen verwendet werden.

Sie haben Fragen zum Übergabeprotokoll oder möchten von einem Fachmann prüfen lassen, aus welchen Fristversäumnissen Sie einen Anspruch auf eine Mietminderung haben? – Bei unseren Rechtsanwälten für Mietrecht in Mönchengladbach sind Sie in guten Händen. Vereinbaren Sie am besten sofort persönlich, telefonisch, per Fax oder per Mail einen Beratungstermin!

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