LexikonTierversicherungen

Welche Tierversicherungen gibt es im deutschen Versicherungsrecht?

Eine bedeutende Rolle im Versicherungsrecht spielt die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, für welche ein Tierhalter auf der Grundlage des Paragrafen 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann. Diese Pflicht zum Schadenersatz erstreckt sich sowohl auf Sachschäden, als auch auf Vermögensschäden und Personenschäden. Ergänzend müssen länderrechtliche Bestimmungen beachtet werden. So schreiben beispielsweise die Landeshundegesetze in einigen Bundesländern die Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für sämtliche Hunderassen vor. Andere Bundesländer schränken die Abschlusspflicht auf größere Hunde oder die Rassen ein, die üblicherweise zu den sogenannten Kampfhunden gezählt werden. Sie haben Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für private und gewerblich tätige Tierhalter? – Dann wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte Versicherungsrecht in Mönchengladbach!

Was bestimmt den Beitrag bei der Tierhalterhaftpflicht?

Eine wichtige Rolle spielt die Rasse und Größe der Tiere. Bei Hunden werden beispielsweise erhebliche Risikozuschläge für die Rassen erhoben, welche als Kampfhunde eingestuft werden. Außerdem kommt es darauf an, welche Ein- und Ausschlüsse im individuellen Vertrag enthalten sind. Weitere Parameter für die Berechnung der Beiträge für die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind die vereinbarte Deckungssumme pro Schadensfall sowie die vertraglich verpflichtende Selbstbeteiligung des Tierhalters. Als optionales Extra bieten einige Versicherer bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung den Einschluss von Schadensfällen an, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme an Hundeschlittenrennen entstehen.

Wissenswert ist außerdem, dass in den Policen zur Tierhalterhaftpflicht (ähnlich wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung) ein passiver Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen enthalten ist. Beim Abschluss dieser Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass bei männlichen Tieren beispielsweise auch der Schutz für die unbeabsichtigte Zeugung von Nachwuchs mit enthalten ist. Außerdem integrieren einige Gesellschaften Haftungsausschlüsse für den Fall, dass Schäden dann passieren, wenn das Tier nicht vom eigentlichen Halter betreut und beaufsichtigt wird.

Die Tierkrankenversicherung spielt im Versicherungsrecht eine zunehmende Rolle

Wird ein Tier krank und muss von einem Veterinär behandelt werden, können die Kosten sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko lässt sich auf eine Versicherung abwälzen, indem eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen wird. Sie ist sowohl als Police für ein einzelnes Tier als auch in Form der Gruppenversicherung für gewerbliche Tierhalter möglich. Hierbei handelt es sich immer um Wahltarife, deren Deckungsumfang von den einzelnen Versicherungsgesellschaften bestimmt werden kann. Möglich sind Tierkrankenversicherungen ausschließlich für ambulante Behandlungen und alternativ mit dem Einschluss der Übernahme von Operationskosten und die stationäre Aufnahme in einer Tierklinik. Unterschiede bestehen bei der Tierkrankenversicherung auch bei der Übernahme von Kosten für präventive Maßnahmen (Impfungen, Entlausung, Entwurmung).

Inzwischen kennt das Versicherungsrecht sogar einen Tierhalterrechtsschutz

Die aktive Geltendmachung von Schäden, welche beim eigenen Tier durch Dritte verursacht werden, macht oftmals die Unterstützung von Rechtsanwälten oder sogar die Anrufung von Gerichten notwendig. Auch Falschangaben beispielsweise durch Züchter im Stammbaum der Tiere führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer das Kostenrisiko nicht selbst tragen möchte, kann ergänzend zur Tierhalterhaftpflicht und der Tierkrankenversicherung eine Tierhalterrechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann mit der privaten oder gewerblichen Rechtsschutzversicherung kombiniert oder als separate Police ausgelegt werden.

Sie möchten auf Ihre Kosten oder auf Kosten einer Tierhalterrechtsschutzversicherung Ihre berechtigten Interessen mit einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht durchsetzen oder beim Fehlen einer Tierhalterhaftpflicht unberechtigte Forderungen Dritter abwehren? – Dann sind Sie in unserer Kanzlei in Mönchengladbach richtig!

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