Was sind Reiseversicherungen und in welcher Form gibt es diese?
Als Reiseversicherungen werden all die Policen bezeichnet, welche Risiken abdecken, die im Zusammenhang mit Inlands- und Auslandsreisen auftreten können. Diese Policen unterliegen rechtlich den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und enthalten mit Ausnahme der Reiseprivathaftpflichtversicherung keine Leistungen, die sich aus der Pflicht zum Schadenersatz gegenüber Dritten ergeben. Sie haben Fragen oder Probleme mit einer solchen Versicherung? – Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in Mönchengladbach!
Die bekannteste Police ist die Auslandsreisekrankenversicherung
Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht mit allen Ländern Abkommen, nach denen die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten im Ausland übernimmt. Das heißt, die gesetzliche Krankenversicherung enthält nur eine beschränkte Auslandsreisekrankenversicherung. Mit welchen Ländern Abkommen bestehen, kann bei der zuständigen Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden. Sie geben auch Auskunft darüber, wo die Vorlage der Chipkarte reicht und wo eventuell zusätzliche Dokumente oder eine Vorleistung in Form der Barzahlung der Versicherten notwendig sind. Auslandsreisekrankenversicherungen können als ganzjährig gültige Policen oder alternativ für den Zeitraum einzelner Reisen abgeschlossen werden.
Was übernimmt eine Reiserücktrittskostenversicherung?
Wie der Name schon nahelegt, kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Kosten auf, die dann anfallen, wenn eine gebuchte Reise nicht planmäßig angetreten werden kann. Das bezieht sich in der Regel auf die Gebühren, die von den Reisebüros und Fluggesellschaften bei einer kurzfristigen Stornierung verlangt werden. Außerdem werden in diesem Fall Abschläge bei der Erstattung der bereits gezahlten Reisekosten vorgenommen, die von der Höhe her vom verbleibenden Zeitraum bis zum geplanten Antritt der Reise abhängen. In Deutschland sind die Reiseveranstalter aufgrund des Paragrafen 6 der BGB-Informationspflichten-Verordnung dazu gezwungen, ihre Kunden auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen.
Was beinhaltet die Reisegepäckversicherung?
Bei Kurzreisen von bis zu drei Tagen im Inland ist das Reisegepäck über die Hausratversicherung abgedeckt. Für längere Reisen und Auslandsreisen ist eine Reisegepäckversicherung empfehlenswert. Die Höhe der Beiträge ist von der Dauer und dem Ziel der Reise sowie den Deckungsgrenzen abhängig, welche in den individuellen Policen vereinbart werden. Hier kommt es häufig zu Differenzen, weil Leistungen mit dem Hinweis auf eine mangelnde Überwachung des Gepäcks verweigert werden. In einem solchen Fall haben Sie mit der Unterstützung durch Fachanwälte für Versicherungsrecht bessere Chancen, den Ihnen zustehenden Schadenersatz zu bekommen, als wenn Sie sich als Laie allein mit den Versicherungsgesellschaften auseinandersetzen.
Wann wird eine Reiseunfallversicherung notwendig?
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass eine private Unfallversicherung weltweit gilt. Leider ist das in der Praxis nicht so. Die meisten Unfallversicherer schränken die Gültigkeit auf das Gebiet der Europäischen Union ein. Wer in Länder außerhalb der EU reisen möchte, sollte deshalb zusätzlich eine Reiseunfallversicherung abschließen. Deren Leistungen ähneln denen der klassischen Unfallversicherung. Allerdings müssen hier Besonderheiten hinsichtlich der Bergungskosten sowie der Rückholkosten berücksichtigt werden. Außerdem steht die Frage, ob die Erbringer der Leistung direkt mit der Versicherung abrechnen können oder der Versicherte zuerst mit einer Barzahlung in Vorleistung gehen muss.
Ihnen werden Leistungen aus der Reisekrankenversicherung, der Reiserücktrittskostenversicherung, der Reisegepäckversicherung oder einer der anderen Arten der Reiseversicherungen zu Unrecht verweigert? – Dann nehmen Sie das nicht hin, sondern setzen Sie Ihre berechtigten Forderungen mit der Hilfe der Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach notfalls gerichtlich durch!