Versicherungsrecht: Welche Rolle spielen Rechtsschutzversicherungen?
Rechtsschutzversicherungen gehören in Deutschland zu den privatrechtlichen Verträgen, auf welche neben den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes Anwendung finden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden unter Berücksichtigung dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Versicherungsverträge erstellt. Der Inhalt der Verträge unterliegt ansonsten der Vertragsfreiheit. Versicherungsgesellschaften, welche Rechtsschutzversicherungen anbieten, müssen diese Sparte von den restlichen Geschäftsbereichen trennen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. In der Regel geschieht das durch die Gründung von Tochterunternehmen.
Vorsicht: Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es verschiedene Sperrfristen!
Für den Versicherungsnehmer angenehm ist es, eine Rechtsschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn bereits ein konkreter Schadensfall droht. Genau das möchten die Versicherungsgesellschaften aber mit den Sperrfristen ausschließen. Deshalb wird in die Verträge regelmäßig eine dreimonatige Wartefrist in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht eingebaut. Ein Verzicht auf eine solche Sperrfrist ist lediglich bei der Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht und für Strafrecht üblich. In den genannten Rechtsgebieten ist es eine gängige Praxis, dass die Erstberatung über die Hotline der Versicherungsgesellschaft ohne Sperrfrist in Anspruch genommen werden kann. Dabei kann es aber aufgrund der nur spärlichen Informationen in einem Telefongespräch zu Fehlberatungen kommen.
Wann leistet die Rechtsschutzversicherung?
Nach den Bedingungen leistet die Rechtsschutzversicherung, wenn vom Versicherungsnehmer ein Rechtsverstoß behauptet wird. Dies bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass tatsächlich der Gegner oder ein sonstiger Dritter eine Pflicht verletzt hat. Alleine die Schilderung des Versicherungsnehmers, der davon ausgeht, dass eine Pflicht verletzt ist, führt zur Leistungspflicht der Versicherung. Häufig wird trotz Vorliegen dieser Voraussetzung von Seiten der Versicherung eine Eintrittspflicht abgelehnt. Zudem ist regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die Versicherung ist verpflichtet, zeitnah, spätestens innerhalb von 3 Wochen, eine Erklärung zur Eintrittspflicht abzugeben. Ein Ausschluss gilt allerdings für Vorsatztaten, wie z.B. bei der nachgewiesenen Unfallflucht. Solange diese jedoch nicht rechtskräftig bestätigt ist, hat die Versicherung Deckung zu erteilen. Bei Problemen kann Ihnen unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mönchengladbach helfen.
Welche Leistungen erbringt die Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich zahlt die Rechtsschutzversicherung bei erteilter Deckungszusage sämtliche durch die Rechtsvertretung anfallende Kosten. Hierzu gehören neben den Rechtsanwaltskosten auch mögliche Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Auch Verwaltungsgebühren im Rahmen eines Bußgeldverfahrens sind von der Rechtsschutzversicherung zu ersetzen. Auch die Kosten anwaltlicher Vertretung der Gegenseite im Unterliegensfall werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Weiterhin zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Kosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch Beauftragung eines Sachverständigen anfallen. Unter Umständen, je nach Vertrag, werden auch die Kosten eines Privatgutachtens von der Rechtschutzversicherung übernommen. Dies hängt allerdings von der vertraglichen individuellen Ausgestaltung ab.
Wir werden auch auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung tätig.
Von unseren Anwälten für Versicherungsrecht können Sie Differenzen klären lassen, welche sich direkt mit Ihrem Rechtschutzversicherer ergeben. Andererseits werden die Fachanwälte unserer Kanzlei in Mönchengladbach aber auch auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie tätig. Dabei können wir die Fachgebiete Arbeitsrecht, Baurecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Medienrecht und Internetrecht abdecken. Voraussetzung dafür ist eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Termine bei einem unserer Rechtsanwälte können Sie bei Bedarf auch kurzfristig persönlich, telefonisch sowie per Fax und Mail vereinbaren.
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