LexikonRadfahrer & Fußgänger

Radfahrer & Fußgänger im deutschen Verkehrsrecht

Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, sieht nicht nur Vorschriften für den motorisierten Verkehr vor. Dort finden sich im Paragrafen 25 auch Verhaltensvorschriften für Fußgänger. Er schreibt beispielsweise eine Benutzungspflicht für Gehwege vor und regelt, dass Fußgänger außerorts den in Laufrichtung linken Fahrbahnrand zu benutzen haben. Innerorts haben Fußgänger die Wahl zwischen dem rechten und linken Fahrbahnrand, sofern kein Gehweg vorhanden ist. Auch die für Fußgänger geltenden Vorschriften zur Überquerung von Straßen finden sich hier.

Kennt das Verkehrsrecht auch Bußgelder oder Strafen für Fußgänger?

Die wichtigste Regelung ergibt sich aus dem Paragrafen 323a des Strafgesetzbuchs. Er stellt die unterlassene Hilfeleistung allgemein unter Strafe. Das heißt, auch Fußgänger müssen mit einer empfindlichen Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, wenn sie Zeuge eines Verkehrsunfalls werden und keine Hilfe leisten. Begehen Fußgänger Ordnungswidrigkeiten, können sie mit Bußen belegt werden, die sich aus dem jeweils aktuellen Bußgeldkatalog ergeben. Bußgelder für Fußgänger werden danach beispielsweise beim Betreten oder Überqueren von Autobahnen fällig. Wird beim Überqueren einer Fahrbahn der fließende Verkehr nicht beachtet und dadurch eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht, wird ebenfalls mindestens ein Bußgeld fällig. Je nach Folge, kann es sich aber auch im einen Eingriff handeln, der im Strafrecht mit einer Strafe belegt ist. Sie möchten sich mit fachkundiger Hilfe gegen ein Bußgeld für Fußgänger wehren? – Unsere Rechtsanwälte Verkehrsrecht unterstützen Sie gern!

Das gilt auch für Fälle, in denen Fußgänger Absperrungen übersteigen oder die Zeichen von Polizeibeamten und Ampeln ignorieren. Besonders wissenswert ist an dieser Stelle, dass Rotlichtverstöße auch bei Fußgängern mit Punkten in Flensburg geahndet werden können. Das kann im Ernstfall sogar den Verlust des Führerscheins sowie eine Sperre für den Erwerb eines Führerscheins bedeuten. Die Eintragung von Flensburg-Punkten ist (behördenabhängig) bereits ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Eltern tun also gut daran, wenn sie schon frühzeitig bei ihren Kindern auf die Einhaltung der Regelungen aus dem Verkehrsrecht achten.

Was ist für Fahrradfahrer beachtenswert?

Mit den Änderungen der StVO im Jahr 2013 gab es einige Verbesserungen für Fahrradfahrer. Sie betrafen die Einrichtung von Fahrstreifen für Radfahrer sowie den Transport von Kleinkindern im Fahrradanhänger sowie die Gültigkeit der Fußgängerampeln für Radfahrer. Benutzen Radfahrer die für den motorisierten Verkehr vorgesehenen Fahrstreifen, gelten für sie die gleichen Regeln wie für die Führer von Motorrädern sowie Personen- und Lastkraftwagen. Das heißt, dass Rotlichtverstöße und Alkoholfahrten zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie zu einem Entzug einer vorhandenen Fahrerlaubnis führen können. Allerdings gelten für Radfahrer andere Promillegrenzen.

Radfahrer sollten auch beachten, dass es für sie spezielle Positionen im Bußgeldkatalog gibt. Wer als Radfahrer während der Fahrt mit dem Handy telefoniert, riskiert genau wie der Autofahrer ein Bußgeld. Wer auf dem Fahrrad so laut Musik hört, dass anderer Verkehrsteilnehmer gestört oder belästigt werden, wird ebenfalls mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten. Außerdem drohen Bußgelder, wenn unerlaubt auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen gefahren wurde. Besonders hoch ist das Bußgeld für Radfahrer, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde. Ergänzend sind Bußgelder für die Verletzung der Nutzungspflicht von Radwegen vorgesehen.

Sie haben als Radfahrer und Fußgänger einen Bußgeldbescheid bekommen oder wurden in einen Unfall verwickelt? – Mit der Hilfe unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach wehren Sie unberechtigte Forderungen ab und setzen Ihre berechtigten Forderungen durch!

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