LexikonOrdnungswidrigkeiten

Welche Rolle spielen Ordnungswidrigkeiten im deutschen Verkehrsrecht?

Im Recht der Bundesrepublik Deutschland werden die Ordnungswidrigkeiten im Paragrafen 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes definiert. Dort werden sie als „rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen deklariert, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt“. Sie spielen vor allem im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle. Welche Geldbußen bei straßenverkehrsrechtlichen Verstößen verhängt werden können, leitet sich aus Regelbußen des Bußgeldkataloges ab. Er basiert wiederum auf der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz BKatV. Haben Sie Rechtsfragen zum Bußgeldkatalog oder wollen sich gegen ein nicht gerechtfertigtes Bußgeld wehren, sind Sie bei unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in Mönchengladbach in guten Händen.

Welche Unterschiede gibt es bei den Ordnungswidrigkeiten?

Das deutsche Verkehrsrecht kennt sowohl Ordnungswidrigkeiten mit, als auch ohne die Eintragung von Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Daraus leitet sich ab, dass der Führerscheinverlust nur bei einer bestimmten Art von Ordnungswidrigkeiten droht. Im Jahr 2014 gab es gravierende Änderungen bei der Ahndung der verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldkatalog sieht seither keine Flensburg-Punkte bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht mehr vor, von denen keine erheblichen Einflüsse auf die Verkehrssicherheit ausgehen. Gleichzeitig wurde der Punktegrenzwert gesenkt, ab welchem ein Fahrverbot verhängt werden kann. Zeitgleich wurde das mögliche Bußgeld bei einigen Delikten drastisch angehoben.

Welche Ordnungswidrigkeiten sind besonders kritisch?

Wissenswert ist, dass einige Ordnungswidrigkeiten im deutschen Verkehrsrecht ein direktes Fahrverbot nach sich ziehen können. Wird eine rote Ampel missachtet und daraus ergibt sich eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, droht ein Fahrverbot von einem Monat. Das gilt auch dann, wenn, ohne Gefährdung, die Ampel bereits mehr als eine Sekunde auf Rot stand oder durch den Rotlichtverstoß eine Sachbeschädigung entstanden ist. Fahrten unter Alkohol und (legalen) Drogen über den zulässigen Grenzwerten ziehen immer ein Fahrverbot, sowie häufig ergänzend die Pflicht zur Teilnahme an einer MPU nach sich.

Ein Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn die Ordnungswidrigkeit in Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen besteht. Hier kommt es auf den Ort und das konkrete Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung an. Innerorts wird ein einmonatiges Fahrverbot bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit mehr als dreißig Kilometern pro Stunde fällig. Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mehr als 60 Kilometer pro Stunde, kann bereits ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Außerdem gibt es eine ganze Reihe anderer Delikte, welche mit Bußgeldern, Flensburg-Punkten und Fahrverboten geahndet werden können. Dazu zählen sich beispielsweise Unterschreitungen der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände. Wer bei einem Tempo von hundert Kilometern pro Stunde dabei erwischt wird, dass er weniger als drei Zehntel des gebotenen Sicherheitsabstands hat, muss mit einem einmonatigen Fahrverbot, zwei Flensburg-Punkten und einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro rechnen.

Wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Besonders hart können auch die Verletzung der Vorfahrtsregelungen und das Ignorieren von Stopp-Schildern geahndet. Wer die Vorfahrt oder ein Stopp-Schild missachtet und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann mit einem längeren Führerscheinentzug und einem Freiheitsentzug auf der Grundlage des Paragrafen 315 des Strafgesetzbuchs bestraft werden. Es handelt sich dann um eine Straftat.

Ihnen werden Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt? Sie sind der Meinung, zu Unrecht ein Fahrverbot bekommen zu haben? – Lassen Sie Ihren Fall von den Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach betreuen!

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