Baurecht: Wozu dient eine Ordnungsverfügung?
Im Baurecht der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Ordnungsverfügung. Die Rechtsgrundlage dafür stellen die Ordnungsbehördengesetze der einzelnen Bundesländer in Verbindung mit den Landesbauordnungen dar. Die Ordnungsbehördengesetze gehören zum öffentlichen Recht und haben das Ziel, bestehende oder absehbare Gefahren für die Allgemeinheit zu beseitigen und präventiv abzuwenden. Sie werden außerdem zur Sparte der sogenannten Eingriffsverwaltung gerechnet, weil sie den Ordnungsbehörden die Möglichkeit bieten, mit einer Ordnungsverfügung die Bürger zum Unterlassen, zur Duldung oder zur Durchführung einer Handlung zu zwingen. Eigens dafür enthalten die Ordnungsbehördengesetze der deutschen Bundesländer eine Klausel, die eine Generalermächtigung zur Abwehr von Gefahren darstellt. Sie haben Fragen zur Ordnungsverfügung oder zum Bauordnungsrecht? Bei unseren Rechtsanwälten für Baurecht in Mönchengladbach bekommen Sie Beratungstermine bei Bedarf auch kurzfristig!
Was kann eine Ordnungsverfügung beinhalten?
Im schlimmsten Fall kann eine Ordnungsverfügung den vollständigen Rückbau eines Gebäudes verlangen. Dazu kann es dann kommen, wenn für ein genehmigungspflichtiges Bauwerk keine Baugenehmigung eingeholt wurde. Der Rückbau kann außerdem in einer solchen Verfügung verlangt werden, wenn vom Bauherrn bei der Ausführung von den im Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung gemachten Angaben im Lageplan abgewichen wurde. Solche Fälle sind vor allem dann denkbar, wenn bei den Abweichungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze unterschritten wurden und die Nachbarn dadurch in der Nutzung ihrer Grundstücke eingeschränkt werden.
Hinzu kommen Ordnungsverfügungen, die darauf abzielen, eine Verunstaltung des Straßenbilds oder Stadtbilds zu verhindern. Das kommt besonders häufig in Regionen vor, in denen ganze Straßenzüge oder Stadtteile unter Denkmalschutz gestellt wurden. Oft richten sich diese Verfügungen auch auf die Anpassung von Grundstückseinfriedungen, wenn in den Gemeindesatzungen bestimmte Gestaltungen vorgeschrieben werden.
Wann kann eine Ordnungsverfügung noch erlassen werden?
Auch die Bauherren müssen mit einer Ordnungsverfügung rechnen, wenn die gesetzlich verbrieften Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude nicht einhalten werden. Hier reicht die Palette von fehlenden barrierefreien Zugängen an öffentlichen Gebäuden über die Mindeststandards beim Brandschutz und der thermischen Isolierung bis hin zur Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an die Statik von Gebäuden.
Eine Ordnungsverfügung kann auch dann erlassen werden, wenn der Bauherr mit seinen Maschinen und Materialien Teile des öffentlichen Verkehrsbereichs belegt, ohne dafür eine Genehmigung beim Ordnungsamt eingeholt zu haben. Hinzu kommen Ordnungsverfügungen, die dazu dienen, die von einer Baustelle ausgehenden Gefahren zu verringern. Dazu gehören beispielsweise die Auflage zur Errichtung von Fußgängertunneln bei Fassaden- und Dacharbeiten sowie die Auflage zur Einzäunung von Baustellen.
"Mängelbeseitigung kann ebenfalls zum Inhalt einer Ordnungsverfügung werden
Unterlassene Maßnahmen der Instandhaltung von Gebäuden können gleichfalls den Erlass einer Ordnungsverfügung nach sich ziehen. Das kommt beispielsweise dann in Frage, wenn sich Fassadenteile lockern und die Gefahr des Absturzes besteht. Außerdem können Grundstückseigentümer mit der Pflicht zur Vornahme einer Handlung belegt werden, falls sich auf dem Grundstück Bäume befinden, deren Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, oder rt Bäume vorhanden sind, deren Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.
Sie möchten sich als Bauherr oder Eigentümer gegen eine nicht berechtigte Ordnungsverfügung zur Wehr setzen? - Dann nutzen Sie die Erfahrungen der Rechtsanwälte für Baurecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach!
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