LexikonMPU

Verkehrsrecht: Was bedeutet das Kürzel MPU?

MPU steht im deutschen Verkehrsrecht als Abkürzung für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Dabei handelt es sich um eine im Jahr 1954 eingeführte Begutachtung der Eignung zum Führen eines motorisierten Fahrzeugs. Die Ziele der im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichneten Begutachtung sind die Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen, sowie eine Senkung der Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten und Todesopfern. Haben Sie den Eindruck, dass bei Ihnen zu Unrecht eine MPU angeordnet wurde, lassen Sie sich am besten durch unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach beraten und vertreten.

Wann kann eine MPU angeordnet werden?

Eine gesetzliche Grundlage stellt der Paragraf 316 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit den Paragrafen 24 ff. des Straßenverkehrsgesetzes dar. Danach hängt es von der gemessenen Alkoholkonzentration ab, ob die Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt oder ein Fahrverbot nebst MPU angeordnet wird. Bei einem längerfristigen Führerscheinentzug wegen Alkoholfahrten ist in der überwiegenden Mehrheit der Fälle eine MPU fällig. Auch mehrere Fahrten mit geringen Alkoholkonzentrationen können zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung führen. Bei Fahrten unter illegalen Drogen liegen in Deutschland grundsätzlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Aktuell (Stand April 2017) ist allerdings die Rechtslage bei ärztlich verordnetem Marihuana unklar.

Daneben gibt es noch die sogenannte „Punkte-MPU“. Sie wird angeordnet, wenn es in der Flensburger Verkehrssünderkartei regelmäßig zu Punkteeintragungen aus den gleichen Gründen kommt. Hier spielen vor allem Tatbestände wie wiederholtes rücksichtsloses Fahren oder mehrere Punkte wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit eine wichtige Rolle. Außerdem kommen Konflikte mit dem Strafrecht als Grund für die Anordnung einer MPU in Frage, bei denen eine mangelhafte Impulskontrolle oder ein überhöhtes Aggressivitätspotential festgestellt wurde.
Besondere Regelungen gibt es für Berufskraftfahrer mit Führerscheinen der Klassen D, D1, DE und D1E sowie für Inhaber einer Erlaubnis zur Personenbeförderung. Für sie besteht die Pflicht zur Teilnahme an einer MPU alle fünf Jahre grundsätzlich ab der Vollendung des 50. Lebensjahres.

Was umfasst in Deutschland eine MPU?

Grundsätzlich besteht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung aus den drei Schwerpunkten Verkehrsmedizin, Verkehrspsychologie und Leistungsdiagnostik. Durch die Verkehrsmediziner wird geprüft, ob die körperliche Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegt. Psychische Faktoren spielen hier in Bezug auf die Abhängigkeit von Drogen und/oder Alkohol eine Rolle. Die Verkehrspsychologen prüfen, ob der Proband Einsicht in sein falsches Verhalten zeigt. Außerdem checken sie das vorhandene Risiko einer Wiederholung der verkehrsrechtlichen Regelverstöße.

Die Leistungsdiagnostik wird am Computer durchgeführt und zielt auf Prüfungen der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit sowie der Reaktionsfähigkeit ab. Sind die Ergebnisse nicht eindeutig oder werden durch die mangelnde Praxis des Umgangs mit einem Computer verfälscht, kann ergänzend eine Testfahrt durchgeführt werden.

Was passiert nach einer MPU?

Die Untersuchungen selbst können nur durch Institutionen mit speziellen Zulassungen durchgeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse müssen binnen zwei Wochen der Führerscheinstelle zugeleitet werden. Die Wiedererteilung des Führerscheins erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des Paragrafen 2 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Paragrafen 11 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Sie haben Probleme, Ihren Führerschein nach einer positiven MPU zurückzubekommen? – Dann lassen Sie sich von den Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach helfen!

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