Verkehrsrecht: Was ist bei der Nutzung von Mietwagen zu beachten?
Auf die Verträge rund um Mietwagen werden die Bestimmungen zum Mietrecht angewendet, da es sich auf der Grundlage des Paragrafen 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um eine entgeltpflichtige Nutzungsüberlassung handelt. Spezielle Regelungen zur Vermietung von Kraftfahrzeugen ergeben sich aus der Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger. Werden Fahrzeuge mit Fahrer gemietet, müssen die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes angewendet werden. Das ergibt sich aus dem dortigen Paragrafen 49. Sie haben spezielle Fragen zum Thema Mietwagen mit und ohne Fahrer? Schnelle Rechtsauskünfte erhalten Sie bei unseren Fachanwälten Verkehrsrecht in Mönchengladbach!
Verwarn- und Bußgelder bei der Nutzung von Mietwagen
Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung besagen, dass Verwarngelder und Bußgelder jeweils gegen den Fahrzeugführer verhängt werden können. Dabei ist der Halter immer der erste Ansprechpartner. Er hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes das Fahrzeug nicht selbst geführt hat. Bei Mietwagen ist das einfach anhand der Verträge möglich. Der Vermieter leitet die Bußgeldbescheide deshalb an die jeweiligen Kunden weiter. Hier ist beachtenswert, dass der Autoverleiher eine Gebühr für den bei der Bearbeitung entstehenden Aufwand zusätzlich in Rechnung stellen kann. Deshalb ist es ratsam, Verwarn- und Bußgelder direkt bei den Kontrollen zu bezahlen, bei denen die verkehrsrechtlichen Verstöße festgestellt wurden.
Versicherungen rund um Mietwagen: Was ist wissenswert?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Mietwagen wird immer vom Anbieter abgeschlossen. Von den Versicherungen werden dafür spezielle Tarife angeboten. Der Kunde wird per Vertrag an den Kosten der Versicherungen beteiligt. Neben der gesetzlich vorgeschrieben KFZ-Haftpflichtversicherung für Mietwagen werden auch optional verfügbaren Module Diebstahl-Versicherung, Vollkasko-Versicherung sowie Reifen- und Glasversicherung angeboten. Ob diese sinnvoll sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Besonderheiten sind hier zu beachten, wenn mit dem Leihfahrzeug Fahrten ins Ausland durchgeführt werden sollen. Beim Vergleich von Angeboten sollte berücksichtigt werden, dass diese Kosten in den Angebotspreisen in der Regel nicht mit enthalten sind.
Welche Bestimmungen gelten noch für Leihwagen?
Neben den gesetzlichen Regelungen sind auch die AGB der Autoverleiher relevant. Hier wird geregelt, welches Mindestalter die Kunden haben müssen. Auch Regelungen zur Kaution für die Mietwagen finden sich in den AGB. Hinzu kommen Vorschriften dazu, dass Leihwagen stets vor der Rückgabe voll betankt werden müssen, sowie Anweisungen zum Verhalten im Falle eines Unfalls, eines Fahrzeugdiebstahls oder einer technischen Panne. Hier ist gleichfalls geregelt, welche Dokumente bei der Übernahme der Fahrzeuge vorgelegt werden müssen.
Andere Konditionen werden im individuellen Mietvertrag geregelt. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Übergabeort und Rückgabeort. Außerdem enthält der Einzelvertrag die Modalitäten zur Abrechnung. In vielen Fällen wird mit einer Tagespauschale eine Begrenzung der Kilometerleistung verbunden. Eine höhere Kilometerleistung zieht in diesem Fall Zusatzkosten nach sich. Im Einzelvertrag wird außerdem angegeben, wer als Fahrer für den Mietwagen eingesetzt wird. Nutzen dort nicht eingetragene Fahrer den Leihwagen, resultieren daraus Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Zum Vertrag gehören üblicherweise Übergabeprotokolle, in denen am, Fahrzeug vorhandene Schäden dokumentiert werden. Erstellt ein Autoverleiher solche Protokolle nicht von selbst, sollten Sie als Kunde darauf bestehen, um nicht für die von Dritten verursachten Schäden zur Kasse gebeten zu werden.
Gegen Sie werden unberechtigte Forderungen aus der Nutzung von Mietwagen gestellt? – Dann setzen Sie sich zusammen mit unseren Rechtsanwälten Verkehrsrecht in Mönchengladbach zur Wehr. Wir werden auch für Autovermieter tätig, die berechtigte Forderungen gegen Kunden durchsetzen möchten.
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