Mietrecht: Was ist wissenswert zur Mietkaution?
Eine gesetzliche Pflicht zur Vereinbarung einer Mietkaution gibt es in Deutschland nicht. Dennoch raten unsere Rechtsanwälte für Mietrecht in Mönchengladbach dazu, weil sich daraus eine Basisabsicherung für den Vermieter ergibt. Deshalb lautet die alternative Bezeichnung für die Mietkaution auch Mietsicherheit. Sie ergänzt den Schutz, der im Mietvertrag durch die Forderung des Abschlusses einer Privathaftpflichtversicherung geschaffen werden kann. Sie benötigen Mietverträge mit solchen individuellen Klauseln? Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht in Mönchengladbach helfen Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung solcher Zusatzvereinbarungen.
Warum ist die Mietkaution sinnvoller als eine Versicherung?
Mieter, welche die Kaution nicht aufbringen können, haben auch die Möglichkeit, sich mit ihrem Vermieter auf den Abschluss einer Kautionsversicherung zu einigen. Sie bietet die gleiche Sicherheit für den Vermieter, hat aber den Nachteil, dass sie auf Seiten des Mieters Kosten verursacht, weil es sich von der Art her um eine reine Risikoversicherung handelt. Die Hinterlegung einer Kaution bringt dem Mieter auch Vorteile, weil der Vermieter nach dem Paragrafen 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur getrennten Verwaltung und verzinslichen Anlage gezwungen ist. Die Anlageform kann seit der letzten Novellierung des Paragrafen 551 zwischen dem Mieter und Vermieter individuell vereinbart werden. Weitere Alternativen stellen die Bürgschaft sowie die Sicherungsabtretung dar.
Welche Höchstgrenzen gelten für die Mietkaution?
Auch die Angaben zur höchstmöglichen Summe der Mietkaution finden sich im Paragrafen 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er sagt aus, dass die Kaution maximal drei Monatskaltmieten umfassen darf. Das heißt, dass die Vorauszahlungen oder Pauschalen für die Betriebskosten bei der Berechnung der Höchstgrenze für die Kaution unberücksichtigt bleiben. Die gleiche Rechtsnorm verschafft dem Mieter das Recht, die Mietkaution in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen. Ein Aufbau der vollen Kautionssumme ist über einen längeren Zeitraum hinweg möglich, bedarf aber einer besonderen Vereinbarung, welche in den individuellen Mietvertrag aufgenommen werden sollte. Diese Höchstgrenzen gelten jedoch nicht für gewerbliche Mietverträge. Hier kann die Kautionshöhe zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden.
Welche Risiken deckt eine Mietkaution ab?
Die Mietkaution soll den Vermieter in erster Linie vor materiellen Schäden aus der Nichtzahlung der fälligen Mieten schützen. Auch Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung können mit der Kaution verrechnet werden. Deshalb hat der Vermieter auch das Recht, angemessene Teile der Sicherheitsleistung nach dem Ende der Mietzeit selbst bei einer Rückgabe der Mietsache ohne jegliche Beanstandungen bis zum Vorliegen der letzten Betriebskostenabrechnung einzubehalten.
Kürzungen der Rückzahlung einer Mietkaution sind außerdem dann möglich, wenn der Mieter in dem gemieteten Objekt von ihm verursachte Schäden hinterlassen oder unberechtigterweise mitgemietete Einrichtungen beim Auszug mitgenommen hat. Ist der Mieter der ihm obliegenden Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht spätestens vor dem Auszug nachgekommen, kann der Vermieter die zur Nachholung erforderlichen Aufwendungen ebenfalls mit der Mietkaution verrechnen.
Sie haben rechtliche Fragen zur Mietkaution? Sie wollen daraus resultierende Forderungen durchsetzen? – Dann steigern Sie Ihre Erfolgschancen mit einer fachkundigen Betreuung durch die Fachanwälte für Mietrecht und Immobilienrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach!
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