LexikonKündigung (Arbeitsrecht)

Wann und wie darf der Arbeitgeber kündigen?

Die Kündigung ist auf Grundlage des BGB nur in Schriftform rechtswirksam, dem kann allerdings eine mündlich ausgesprochene Kündigung vorausgehen. Weitere Unterscheidungsformen sind die ordentliche und außerordentliche Kündigungen (Verlinkung). Während erstere an die im Arbeitsvertrag festgelegten sowie gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden ist, kann eine außerordentliche Kündigung ohne Frist sofort rechtswirksam sein.

Allerdings ist die Voraussetzung berechtigter Gründe bei der Kündigung unerlässlich. Dazu zählen beispielsweise Beleidigung, wiederholte Unpünktlichkeit oder Diebstahl. Grundsätzlich muss der Kündigungsgrund jedoch nicht in schriftlicher Form angegeben werden, Ausnahmen bestehen bei Angestellten im Mutterschutz oder Auszubildenden mit einem besonderen Ausbildungsvertrag.

Verstößt eine Kündigung gegen die gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen kann sie von der Gegenseite angefochten werden. In diesem Fall ist der fachliche Beistand eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht empfehlenswert.

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