Versicherungsrecht: Fakten rund um die Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine freiwillige private Zusatzversicherung, die als Ergänzung der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Als Versicherte kommen sowohl Selbstständige und Freiberufler, als auch abhängig Beschäftigte in Frage. Das Ziel einer solchen Versicherung besteht in zwei Aspekten:
Einerseits sollen Einkommensausfälle während der Zeit einer Krankenhausbehandlung ausgeglichen werden. Andererseits fängt eine solche Police die Kosten einer stationären Behandlung auf, welche von den Krankenkassen im Rahmen des Hauptvertrags der Krankenversicherung nicht erstattet werden.
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Wann muss die Krankenhaustagegeldversicherung leisten?
Nach den für diese Versicherungsart gültigen Musterbedingungen tritt eine Leistungspflicht dann ein, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls eine vollstationäre Behandlung antreten muss. Es muss eine medizinische Notwenigkeit bestehen. Ob eine eventuell notwendige Anschlussheilbehandlung in einer Kureinrichtung ebenfalls Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung nach sich zieht, hängt von den Klauseln im individuellen Versicherungsvertrag ab. Ein Krankenhausaufenthalt muss der Versicherung unmittelbar gemeldet werden. Dafür verwenden die meisten Versicherungsgesellschaften spezielle Formulare. Bei einzelnen Versicherungen reicht die Vorlage der Entlassungsbescheinigung aus.
Wissenswert ist, dass Leistungen aus der Police über Krankenhaustagegeld parallel zum Krankengeld und zum privat versicherten Krankentagegeld bezogen werden können. Das Krankentagegeld und das Krankenhaustagegeld werden häufig in einer Police miteinander kombiniert. Auch die Aufnahme der Zahlung von Krankenhaustagegeld in die private Unfallversicherung ist eine oft angewendete Vorgehensweise. Bei der Integration in eine Unfallversicherung erfolgt in der Regel eine Beschränkung der Leistungen auf stationäre Behandlungen, die durch einen Unfall notwendig werden.
Dauer und Höhe des Krankenhaustagegelds
Die Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung werden für jeden Kalendertag bezahlt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handelt. Die Tage der Aufnahme in die Klinik und der Entlassung aus der stationären Behandlung werden als volle Tage berücksichtigt. Das resultiert aus der Tatsache, dass auch die Zuzahlungen für die Aufnahme- und Entlassungstage in voller Höhe geleistet werden müssen. Bei der Kombination mit der Unfallversicherung gilt eine Besonderheit. Hier wird das Krankenhaustagegeld immer nur für stationäre Behandlungen gezahlt, die innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall erforderlich werden. Bei den meisten Versicherungen beträgt diese Frist drei Jahre.
Die Höhe des jeweiligen Anspruchs auf Krankenhaustagegeld wird im individuellen Versicherungsvertrag pauschal und unabhängig vom erzielten Einkommen festgelegt. Eine Anrechnung anderer Leistungen auf das Krankenhaustagegeld erfolgt nicht. Bei der Höhe der Beiträge bleibt das Alter der Versicherten unberücksichtigt. Es wirkt sich nur die Höhe der für den Schadensfall vorgesehenen Leistung aus.
Allerdings kann es in einzelnen Fällen zu Leistungsausschlüssen im Vertrag kommen. Das ist dann der Fall, wenn bei den Gesundheitsfragen vor dem Vertragsabschluss bereits bekannte Krankheiten angegeben werden müssen. Ist das Risiko notwendiger stationärer Behandlungen besonders hoch, können die Folgen dieser Erkrankungen durch Klauseln im individuellen Vertrag vom Leistungsumfang der Krankenhaustagegeldversicherung ausgeschlossen werden.
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