Versicherungsrecht: Was fällt unter die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung darf in Deutschland bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken. Sie entstand im Jahr 1942 als Ergänzung der Feuerversicherung für komplette Gebäude. Die rechtlichen Grundlagen dieser Sachversicherung finden sich heute ab dem Paragrafen 88 des Versicherungsvertragsgesetzes. Die versicherten Gefahren und Sachen umfassen ein Grundpaket, welches mit zusätzlichen Vereinbarungen in der individuellen Police ergänzt werden kann. Der Vertrag zur Hausratversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden. Diese Police wird bevorzugt mit der privaten Haftpflichtversicherung kombiniert.
Sie haben rechtliche Fragen zur Hausratversicherung? Unsere Rechtsanwälte Versicherungsrecht in Mönchengladbach kennen sich damit bestens aus.
Welche Gefahren fallen unter die Hausratversicherung?
Zu den grundsätzlich über die Hausratversicherung gedeckten Gefahren gehören Schäden, welche durch Feuer, Leitungswasser sowie durch Einbrüche verursacht werden. Außerdem sind regelmäßig Schäden durch elementare Ereignisse wie Sturm und Hagel sowie direkte Blitzeinschläge im Versicherungsumfang enthalten. Besonderheiten bestehen beim Schutz gegen Hochwasserschäden und Erdbebenschäden. Hier kann in Regionen mit hohem Risiko ein Ausschluss erfolgen oder der Versicherungsschutz gegen die Zahlung eines Risikozuschlags gewährt werden. Schäden durch Luftfahrzeuge sind ebenfalls regelmäßig versichert. Hingegen ist für Schäden durch den Aufprall von Landfahrzeugen eine Regelungen im individuellen Vertrag oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters erforderlich sind. Das gilt außerdem für Schadensfälle, die durch Vandalismus verursacht werden. Ein besonders häufiger Streitfall sind Überspannungsschäden. Hier sollten Sie frühzeitig die Unterstützung der Fachanwälte für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen.
Welche Sachen sind über die Hausratversicherung geschützt?
Unter den Schutz der Hausratversicherung fallen alle Gegenstände, die ein Mieter oder Eigentümer in eine Wohnung oder ein Haus einbringt. Allerdings dürfen sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden werden. Ausnahmen gelten hier beispielsweise für Einbauküchen. Wissenswert ist, dass auch Sachwerte in Nebengelassen (Keller, Bodenkammer, Abstellräume) versichert sind. Hier gelten jedoch regelmäßig pauschale Werte, die oft überschritten werden. Eine höhere Absicherung für Fahrräder im Keller bedarf einer individuellen Vereinbarung. Ergänzende Module oder Klauseln sind auch für einige andere Dinge erforderlich. Hier sind z.B. Wohnglas (verglaste Schranktüren, gläserne Vitrinen) sowie das Ceran-Kochfeld zu nennen. Bei einem solchen Einschluss in den Vertrag erheben die Hausratversicherer Beitragsaufschläge.
Was wird von der Hausratversicherung ersetzt?
Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung den Zeitwert der beschädigten Gegenstände. Ein sehr wichtiger Aspekt bei der Hausratversicherung ist die Unterversicherungsklausel. Danach ist die Versicherung berechtigt die Leistung zu kürzen, wenn der versicherte Wert im Verhältnis zum tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände zu gering war.
Der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung wird von den Gesellschaften dann gewährt, wenn die Versicherten einen Mindestwert pro Quadratmeter in den Vertrag aufnehmen. Diese Quadratmeterpauschale unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften und liegt aktuell (Stand Mai 2017) in den meisten Fällen bei 650 Euro. Liegt eine Unterversicherung nicht vor, erstattet die Hausratversicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert. Beim Ersatz von Bargeld, Schmuck und Kunstgegenständen müssen jeweils die individuellen Vorgaben und Grenzwerte der einzelnen Verträge und Versicherungsgesellschaften beachtet werden.
Außerdem beinhaltet die Hausratversicherung eine sogenannte Außenversicherung, in der nicht nur die Sachwerte in Nebengelassen des Hauses oder der Wohnung erfasst werden. Je nach Vertrag kann auch der Hausrat mit einbezogen werden, welcher sich temporär in einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder einem Gartenhäuschen befindet. Außerdem werden Umzugsschäden erstattet, welche durch eine der oben genannten Gefahren entstehen.
Ihnen werden berechtigte Ansprüche aus der Hausratversicherung verweigert? – Dann setzen Sie diese mit der Hilfe der Rechtsanwälte Versicherungsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach durch!
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