Auf die ersten Schwierigkeiten stoßen viele potentielle Bauherren bereits bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Hier spielt vor allem der Status der Grundstücke nach dem Baugesetzbuch sowie nach den Flächennutzungsplänen der Kommunen eine wichtige Rolle. Wer Grund und Boden kauft, welcher als Bauland ausgewiesen ist, kann nach der Erteilung der Baugenehmigung sofort mit dem Hausbau beginnen. Anders ist die Lage bei Bauerwartungsland. Dieser Begriff wird im Paragrafen 5 der Immobilienwertermittlungsverordnung definiert. Er besagt, dass es sich dabei um Grundstücke handelt, bei denen „eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit“ erwartet werden darf. In welchem Zeitraum die Umwandlung in Bauland erfolgen muss, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor. Das heißt im Klartext, dass bei Bauerwartungsland nicht feststeht, wann mit dem Hausbau begonnen werden kann. Sie möchten umfangreichere rechtliche Hinweise zur Auswahl von Grundstücken für den Hausbau? Unsere Rechtsanwälte Baurecht in Mönchengladbach beraten Sie gern!
Welche Rolle spielt der Erschließungsstand beim Hausbau?
Wer sich für ein gänzlich unerschlossenes oder nur teilerschlossenes Grundstück für den Hausbau kaufen möchte, sollte sich außerdem mit dem Paragrafen 127 des Baugesetzbuchs beschäftigen. Er verschafft den Kommunen das Recht, die Grundstückseigentümer mit den Kosten zahlreicher Erschließungsmaßnahmen zu belasten. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Straßen, Fußwegen, Spielplätzen, Ver- und Entsorgungssystemen sowie Lärmschutzsystemen. Besonders wissenswert ist an dieser Stelle, dass die Kommunen nach dem Paragrafen 129 des Baugesetzbuchs lediglich ein Zehntel der Erschließungskosten selbst tragen müssen. Wer also für den Hausbau ein nicht erschlossenes Grundstück kauft, geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
Was ist beim Grundstück für den Hausbau noch zu beachten?
Eine Baugenehmigung ist nur dann zu erwarten, wenn beim Hausbau neben den Bundesgesetzen auch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sowie ergänzende Vorschriften aus den Satzungen der Kommunen eingehalten werden. In den Satzungen können bestimmte Baustile für einzelne Bereiche vorgeschrieben werden. Typische Beispiele sind Eigenheimsiedlungen, in denen keine Bebauung mit größeren Häusern zulässig ist. Diese Beschränkung sollte vor allem von Familien berücksichtigt werden, die sich den Traum von einem Mehrgenerationenhaus erfüllen möchten.
Ein weiterer wichtiger Fakt sind die Vorschriften der Energieeinsparverordnung, in welcher die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt wurden. Diese Anforderungen lassen sich am besten unter Einbeziehung der Nutzung von Solarenergie erfüllen. Doch nicht jeder Standort eignet sich auch zum Betrieb einer Solaranlage. Außerdem muss die Ausrichtung der Gebäude berücksichtigt werden. Diese ist in vielen Kommunen für die einzelnen Straßen und Siedlungsbereiche vorgeschrieben und kann auch bei einem großen Grundstück für den Hausbau nicht geändert werden.
Die optimale Wahl der Verträge für den Hausbau
Beim Hausbau sind verschiedene Vorgehensweisen möglich. So können Interessenten einen Bauträger beauftragen oder das Grundstück selbst kaufen und von einem Generalauftragnehmer bebauen lassen. Alternativ ist der Bau durch Abschluss von Verträgen mit den einzelnen Gewerken möglich. Alle Varianten haben sowohl Vorteile als auch Nachteile, sodass die optimale Auswahl der Vertragsart immer von den individuellen Wünschen und Möglichkeiten der Bauherrn abhängig ist.
Sie möchten wissen, welcher Bauvertrag für Ihren Hausbau am besten geeignet ist? – Dann lassen Sie sich von den Anwälten für Baurecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach beraten!
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