Die Haftpflichtversicherungen im Versicherungsrecht
Als Haftpflichtversicherungen werden Policen bezeichnet, zu deren Deckungsumfang Schadenersatzforderungen gehören, die berechtigt an den Versicherungsnehmer gestellt werden. Dafür gibt es gleich mehrere gesetzliche Grundlagen. Die am häufigsten angewendete finden sich in Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), welcher die Ersatzpflicht bei fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden regelt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Haftpflichtversicherung beim Nachweis von Vorsatz niemals leistet. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz jedoch mit Einschränkungen bestehen. Das ergibt sich aus den Paragrafen 81 und 103 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), den allgemeinen Bedingungen für solche Versicherungen sowie aus den Regelungen in den individuellen Policen.
Auch die Abwehr solcher Forderungen kann von der Haftpflichtversicherung erfaßt sein.
Sie haben Differenzen, die aus Ihrer beruflichen oder privaten Haftpflichtversicherung resultieren? – Dann lassen Sie sich durch unsere Rechtsanwälte Versicherungsrecht in Mönchengladbach beraten und vertreten!
Wo sind Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben?
Wissenswert ist, dass in Deutschland in einigen Bereichen die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht. Im privaten und geschäftlichen Bereich betrifft das die KFZ-Haftpflichtversicherung, was aus dem Pflichtversicherungsgesetz in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz resultiert. Die KFZ-Haftpflichtversicherung hält der Gesetzgeber allein schon wegen der von einem motorisierten Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr für erforderlich. In welchem Umfang der Halter und Fahrer von Motorfahrzeugen für Schäden haften müssen, ergibt sich aus dem Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, welche ergänzend zu den Regelungen des Paragrafen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch angewendet werden. Eine solche Pflichtversicherung gibt es auch für Schiffe, Flugzeuge und Schienenfahrzeuge.
Auch für Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater) kann es gesetzliche Verpflichtungen zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung geben.
Die Pflicht zum Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte findet sich im Paragrafen 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Nach den Paragrafen 34 der Gewerbeordnung in Verbindung mit den Paragrafen 8 bis 10 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind Berufshaftpflichtversicherungen auch für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater vorgeschrieben. Außerdem müssen beispielsweise auch Ärzte nach dem Paragrafen 21 der für deutsche Ärzte geltenden Musterberufsordnung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Welche weiteren Arten der Haftpflichtversicherung könne abgeschlossen werden?
Die größte Bedeutung im Alltag hat die Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt allgemeine Schäden ab, bei welchen Forderungen auf der Grundlage des Paragrafen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestellt werden. Sie stellt die wichtigste private Versicherung dar. Eine Sonderstellung bei der Regulierung nehmen hier jedoch die sogenannten Gefälligkeitsschäden ein. Hier hängt es von den Regelungen der individuellen Police ab, ob die Versicherung in einem solchen Fall leisten muss oder nicht.
Gewerblich und privat mögliche Policen sind die Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche dann eintritt, wenn Schäden durch die privat oder geschäftlich gehaltenen Haus- und Nutztiere verursacht werden. Wer Immobilien besitzt, benötigt unter Umständen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden, welche von Grundstücken und Gebäuden für Dritte ausgehen. Soll ein Grundstück bebaut werden, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll.
Stark spezialisierte Haftpflichtversicherungen sind beispielsweise die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung und die Umwelthaftpflichtversicherung. Im gewerblichen Bereich spielen auch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die Dienstherrenhaftpflichtversicherung sowie die Amtshaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle.
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