LexikonErbschein

Erbrecht: Was ist ein Erbschein und wofür wird er benötigt?

Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des Paragrafen 417 der Zivilprozessordnung. Er hat danach in Bezug auf seinen Inhalt volle Beweiskraft. Das Dokument weist die Erben Dritten gegenüber als legale Verfügungsberechtigte für den Nachlass aus. Das resultiert aus den Definitionen des öffentlichen Glaubens, die sich in den Paragrafen 2366 und 2367 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden. Zuständig für die Ausstellung der Erbscheine ist das Nachlassgericht. Das wird im Paragrafen 2353 BGB geregelt. Daraus ergibt sich auch, dass die Erben dafür einen Antrag stellen müssen. Weitere gesetzliche Regelungen zum Erbschein finden sich ab dem Paragrafen 2361 BGB. Außerdem sind die Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten. Die Gebühren für den Erbschein leiten sich aus dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare ab.

Wird zur Auflösung von Bankkonten ein Erbschein benötigt?

Bei den meisten Banken war es üblich, dass zu ihrer Absicherung bei der Auflösung der Konten der Verstorbenen die Vorlage eines kostenpflichtigen Erbscheins verlangt wurde. Dieses Erfordernis ergab sich aus den AGB der Banken. Hier ist das unter dem Aktenzeichen XI ZR 401/12 im Oktober 2013 vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil zu beachten. Die Bundesrichter erklärten diese Praxis, auf der Basis des Paragrafen 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zu einer unangemessenen Benachteiligung der Erben. Seither reicht es aus, wenn die Erben als Legitimation ihrer Ansprüche neben ihrem Personalausweis oder Reisepass ein notariell beglaubigtes Testament oder einen notariell beglaubigten Erbvertrag bei den Banken vorlegen.

Wann ist ein Erbschein unverzichtbar?

Es gibt einige Fälle, in denen die Erben ausschließlich auf der Grundlage eines Erbscheins über den Nachlass bestimmen können. So besagt der Paragraf 35 der Grundbuchordnung, dass der Nachweis der Erbfolge „nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt“ werden kann. Eine vollständig identische Aussage findet sich ebenso im Paragrafen 41 der Schiffsregisterordnung. Gehören zum Nachlass Luftfahrzeuge, muss der Paragraf 86 des Gesetzes über die Rechte an Luftfahrzeugen beachtet werden. Er verweist wiederum auf die Regelungen der Schiffsregisterordnung. Das bedeutet, dass für die Änderung eingetragener Rechte an Luftfahrzeugen ebenfalls die Vorlage eines Erbscheins nach deutschem Recht oder ein Europäisches Nachlasszeugnis notwendig ist.

Wer kann einen Antrag auf einen Erbschein stellen?

Nicht nur die Erben selbst haben das Recht, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Der Antrag kann genauso von einem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter gestellt werden. Wird bei einem überschuldeten Erbe eine Nachlassinsolvenz eröffnet, ist auch der Nachlassinsolvenzverwalter zur Antragstellung berechtigt. Besonderheiten ergeben sich aus der Zivilprozessordnung. Dort regelt der Paragraf 792, dass Gläubiger des Erblassers und des Erben zum Zwecke der Zwangsvollstreckung ihrer Forderungen einen Erbschein beantragen dürfen. Der Paragraf 896 ZPO trifft dazu ergänzende Bestimmungen, die sich auf die Vollstreckung im Wege der Pfändung von Werten beziehen, bei denen Änderungen der Eintragungen in öffentlichen Büchern und Registern vorgenommen werden müssen. Beispiele dafür sind die Grundbücher und die Schiffsregister.

Sie haben weitere Fragen zum Erbschein oder die Inhalte des Erbscheins werden von nicht berücksichtigen Erben in Frage gestellt? – Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Mönchengladbach beraten und vertreten Sie gern!

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