Welche Entgeltregelungen sind im deutschen Arbeitsrecht möglich?
Als Arbeitsentgelt werden alle Zahlungen bezeichnet, auf welche ein Arbeitsnehmer aufgrund seiner erbrachten Leistung Anspruch hat. Das deutsche Arbeitsrecht und auch das Steuerrecht kennen nur den Begriff Entgelt. Allerdings müssen trotzdem arbeitsrechtlich einige Unterschiede zwischen dem Lohn und dem Gehalt beachtet werden. Welche Zahlungen zum Arbeitsentgelt gerechnet werden, ergibt sich im Steuerrecht aus § 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und ansonsten aus dem § 14 SGB IV. Bei allen Streitigkeiten rund um das Arbeitsentgelt können Sie sich von den Fachanwälten für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer beraten und vertreten lassen.
Wie wird das Arbeitsentgelt höhenmäßig festgelegt?
Die Basis der Gesetzgebung zur Höhe der Arbeitsentgelte stellt in Deutschland das 2014 etablierte Mindestlohngesetz dar. Der Mindestlohn wird in regelmäßigen Abständen von der Bundesregierung neu festgesetzt. Zum Jahresbeginn 2017 betrug er 8,84 Euro je Zeitstunde. Der Mindestlohn muss in Deutschland bundesweit einheitlich gezahlt werden und gilt auch für die Zeitarbeit. Die Einführung des Mindestlohns ging mit der Einführung einer Dokumentationspflicht für die geleistete Arbeitszeit einher. Eigens dafür wurde die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung geschaffen. Sie soll eine Umgehung des Mindestlohns bei Minijobs und Teilzeitarbeitsverträgen durch eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verhindern. Die Kontrolle obliegt den Zollverwaltungen. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern geahndet oder auf der Basis von § 266a des Strafgesetzbuchs als Vorenthaltung von Arbeitsentgelt als Straftat verfolgt werden.
Welche Faktoren bestimmen das Arbeitsentgelt noch?
Ist das Unternehmen Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft, müssen auch die Regelungen der für die jeweilige Branche geltenden Tarifverträge beachtet werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 3 Tarifvertragsgesetz. Das gilt auch dann, wenn keine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband vorliegt, das Unternehmen aber mit der zuständigen Gewerkschaft einen Haus- oder Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Eine Ausnahme stellen die sogenannten „OT-Mitgliedschaften“ dar. Das Kürzel „OT“ gibt an, dass das jeweilige Mitglied den Einschluss der Tarifvertragsbindung abgelehnt hat. Die „OT-Mitgliedschaften“ basieren auf den Bestimmungen des § 35 Bürgerliches Gesetzbuch.
Wie hoch das Arbeitsentgelt ausfällt, hängt auch davon ab, ob es im beschäftigenden Unternehmen eine Betriebsvereinbarung gibt. Sie wird vor allem bei den Arbeitgebern wichtig, welche sich für die „OT-Mitgliedschaften“ in einem Arbeitgeberverband entschlossen und auch keinen Haustarifvertrag abgeschlossen haben. Das sind die „Muss“-Kriterien, welche bei der Höhe des Arbeitsentgelts beachtet werden müssen. Als „Kann“-Kriterium haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, im individuellen Arbeitsvertrag ein darüber hinaus gehendes Entgelt zu vereinbaren.
Wie setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen?"
Basis des Arbeitsentgelts sind der Grundlohn pro Stunde bzw. das Grundgehalt pro Monat. Beim Lohn kommen neben dem pauschalen Grundlohn noch einige andere Formen in Frage. Dazu zählen beispielsweise der Zeitlohn, der Akkordlohn und der Prämienlohn. Beim Akkordlohn und Prämienlohn spielt die Einhaltung bestimmter Anforderungen eine wichtige Rolle, während der Zeitlohn allein auf der Grundlage der absolvierten Arbeitszeit berechnet wird. Sowohl beim Lohn als auch beim Gehalt kommen diverse Zuschläge wie zum Beispiel Nachtzuschlag, Feiertags- oder Sonntagszuschlag hinzu.
Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber nicht das Entgelt, das Ihnen eigentlich zusteht? Ihr Arbeitgeber zahlt nicht pünktlich zum jeweiligen Monatsende oder zum vereinbarten Zeitpunkt? – Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und vertreten andererseits auch Arbeitgeber bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Vereinbaren Sie bei derartigen Differenzen am besten sofort einen Termin in unseren Kanzlei in Mönchengladbach!
Zurück zur Übersicht