LexikonBetriebsvereinbarung

Was sollten Sie über Betriebsvereinbarungen im Arbeitsrecht wissen?

Als Betriebsvereinbarungen werden Verträge bezeichnet, die als Ergänzung der allgemeinen Regelungen im Arbeitsrecht sowie den Tarifverträgen zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensführung abgeschlossen werden. Die Anwendung der Betriebsvereinbarungen wird in Deutschland im § 4 des Tarifvertragsgesetzes in Verbindung mit § 77 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Im Betriebsverfassungsgesetz finden sich auch die Anforderungen an die Form sowie Grundsatzregelungen zur Kündigung und Änderung solcher Verträge. Benötigen Sie Hilfe beim Abfassen von Betriebsvereinbarungen? – Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mönchengladbach helfen Ihnen, Rechtsunsicherheiten in diesen Verträgen zu vermeiden.

Wann müssen Anwälte für Arbeitsrecht das Günstigkeitsprinzip beachten?

Das Günstigkeitsprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn Regelungen im individuellen Arbeitsvertrag für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger ausfallen, als es die Betriebsvereinbarung für alle Angestellten eines Unternehmens vorsieht. Die dafür gültige gesetzliche Grundlage findet sich in § 28 des Gesetzes über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten, welcher abweichende Klauseln zu Gunsten der leitenden Angestellten explizit als zulässig erklärt. Auch die in § 77 Betriebsverfassungsgesetz verankerte Unwirksamkeit des einzelvertraglichen Verzichts auf Ansprüche untermauert die Anwendung des Günstigkeitsprinzips.

Bei Kollisionen zwischen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen wird das Günstigkeitsprinzip nicht angewendet. § 77 Betriebsverfassungsgesetz schränkt den Regelungsumfang in einer Betriebsvereinbarung auf solche Aspekte ein, die nicht in einem Tarifvertrag enthalten sind. Für die Praxis bedeutet das eine Unwirksamkeit von parallelen Regelungen. Allein schon diese Einschränkungen sind ein Grund, dass Sie sich beim Verfassen und beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung von einem der Fachanwälte für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach unterstützen lassen sollten.

Was kann eine Betriebsvereinbarung grundsätzlich regeln?

Welche Klauseln in eine Betriebsvereinbarung aufgenommen werden können, leitet sich aus den Rechten zur Mitbestimmung des Betriebsrats ab. Diese finden sich im Betriebsverfassungsgesetz und umfassen die Mitsprache bei sozialen Aspekten § 78 sowie in wirtschaftlichen Fragen §§ 111, 112. Einen erheblichen Schwerpunkt bei den Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat stellt der Sozialplan, etwa im Falle einer mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung, dar. Auch können beispielsweise vermögenswirksame Leistungen vereinbart werden, solange diese nicht bereits Bestandteil eines zu beachtenden Tarifvertrags sind.

Das gilt analog für grundsätzliche Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan sowie zur Zuweisung von Dienstwohnungen, was sich ebenfalls aus § 87 Betriebsverfassungsgesetz ableitet. Er regelt außerdem die Anrufung einer Einigungsstelle, wenn zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensführung keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann.

Welche Rolle spielt der § 1 Betriebsverfassungsgesetz?

Diese Rechtsnorm gibt an, in welchen Fällen überhaupt ein Betriebsrat gebildet werden kann. Das ist nur in Unternehmen möglich, welche mindestens fünf Beschäftigte haben, die in den Betriebsrat gewählt werden können. § 1 Betriebsverfassungsgesetz schließt deshalb mittelbar das Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen in Kleinstbetrieben aus. Hier gelten demnach neben dem allgemeinen Arbeitsrecht nur die Tarifverträge und die Absprachen im individuellen Arbeitsvertrag.

Sie haben Fragen zur Bildung eines Betriebsrats oder zum Abschluss und zum Gültigkeitsbereich einer Betriebsvereinbarung? – Die Fachanwälte für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach stehen als fachkundige Ansprechpartner sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zur Verfügung. Besprechungstermine können Sie auch kurzfristig persönlich, per Fax und Telefon sowie per Mail vereinbaren!

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