LexikonBerufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen nach § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes eine monatliche Rente auf Grundlage der zuletzt ausgeübten Arbeit, die nicht mehr oder auf nicht absehbare Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann, selbst wenn die Ausübung eines anderen Berufes noch möglich ist. Welche Erkrankung für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, spielt bei der Leistungszahlung keine Rolle.

Häufigste Gründe für Arbeitsunfähigkeiten sind psychische Erkrankungen und Einschränkungen des Bewegungsapparates.

Wer sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Die Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU-Versicherung, ist für so gut wie jeden geeignet. In erster Linie ist sie aber für Selbstständige und Alleinstehende geeignet. Auch für junge Menschen, die erst kurz im Berufsleben stehen, ist die Versicherung interessant, da die Erwerbsminderungsrente nur zahlt, sofern in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde.

Wann kann sich die Versicherung weigern, zu zahlen?

Im Regelfall erfolgt die Leistung der BU-Versicherung nach eindeutigem ärztlichen Attest für die dauerhafte oder über einen längeren Zeitraum bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Aber auch hier müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie einer mindestens 50 %-igen Einschränkung. Weiterhin können falsche Angaben zum Krankheitsfall, darunter fällt die Verharmlosung des Gesundheitszustandes zum Zeit der Antragsstellung, oder die absichtlich herbeigeführte Berufsunfähigkeit zur sofortigen Leistungsverweigerung und Verlust des zukünftigen Versicherungsschutzes führen.

Wie können Versicherte bei unrechtmäßiger Zahlungsverweigerung vorgehen?

Sollte die Versicherung die Leistung verweigern, bestehen aus Sicht des Versicherten jedoch berechtigte Zweifel, kann hier rechtlich vorgegangen werden. Bevor es zur Klage kommt, ist es empfehlenswert, hier zuvor das Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen, um die genaue Sachlage und daraus resultierende Möglichkeiten abzuklären.

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