Zwischen einem Bauunternehmer im allgemeinen Sinne und dem Bauträger bestehen gravierende Unterschiede. Der Bauunternehmer baut auf fremde Rechnung auf Grundstücken, welche sich bereits im Eigentum Dritter befinden. Der Bauträger dagegen bebaut eigene Grundstücke auf eigene Rechnung zum Zweck des späteren Komplettverkaufs. Daraus resultieren auch unterschiedliche Ansprüche an die Form der Verträge. Da beim Bauträger eine Übertragung von Grundeigentum erfolgt, wird für den Bauträgervertrag vom Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung gefordert. Das ergibt sich aus den Formvorschriften der Grundbuchordnung. Sie haben rechtliche Fragen zum Bauvertrag oder zum Bauträgervertrag oder benötigen Hilfe bei der Erstellung solcher Vertragswerke? Unsere Rechtsanwälte Baurecht in Mönchengladbach stehen Ihnen bei Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung.
Wer darf als Bauträger tätig werden?"]
Während ein Bauunternehmer als reiner Fachdienstleister nur eine Gewerbeanmeldung benötigt, muss derjenige, der als Bauträger tätig werden will, eine besondere Erlaubnis einholen. Das ergibt sich aus dem Absatz 1 des Paragrafen 34c der Gewerbeordnung. Er schreibt diese Erlaubnispflicht für alle Gewerbetreibenden vor, die „als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung“ Bauvorhaben vorbereiten und durchführen. Genau das ist beim Bauträger der Fall, denn er ist im Gegensatz zum dienstleistenden Bauunternehmen der Bauherr. Die gleiche Erlaubnispflicht tritt im Übrigen auch gewerblich tätige Baubetreuer, die in fremdem Namen und auf fremde Rechnung tätig werden.
Welche Rechtsnormen liegen dem Vertrag mit einem Bauträger zugrunde?
De facto enthält der Bauträgervertrag sowohl Elemente eines Kaufvertrags als auch eines Werkvertrags. Das heißt, es müssen die Bestimmungen eingehalten werden, welche das Bürgerliche Gesetzbuch ab dem Paragrafen 631 zum Werkvertrag trifft. Hinzu kommen die Regelungen, die sich im BGB ab dem Paragrafen 433 zum Kaufvertrag finden. Als weitere Rechtsgrundlage dient die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Beginnend mit dem 01.01.2018 (Stand Juni 2017) soll der Bauträgervertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragraphen 650 t bis 650 u integriert werden, welche den Bauträgervertrag als eigenständigen Vertragstyp definieren.
Warum ist der Bauträgervertrag ein Kaufvertrag und ein Werkvertrag?
Der Vertrag mit einem Bauträger umfasst die Erstellung eines Bauwerks nach den Vorgaben des Kunden. Dabei schuldet das Bauunternehmen einen Erfolg, nämlich die Fertigstellung zu einem bestimmten Termin nach den im Vertrag festgelegten Vorgaben zur Ausführung. Diese Vorgaben werden in der Baubeschreibung festgehalten, die zu einem Bestandteil des Vertrags mit einem Bauträger wird. Das sind die Elemente, die für einen Werkvertrag typisch sind. Gleichzeitig enthält der Bauträgervertrag die Vereinbarung, dass die Eigentumsrechte für das Gebäude nebst Grundstück an den Kunden übertragen werden müssen. Genau das charakterisiert den Kaufvertrag.
Welche Gewährleistung muss ein Bauträger bieten?
Die Gewährleistung für die von einem Bauträger erstellten und übertragenen Objekte kann wahlweise nach dem Paragrafen 13 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen- Teil B (VOB/B) oder dem Paragrafen 634 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbart werden. Die Unterschiede liegen in der Gewährleistungsfrist. Die VOB/B sieht vier Jahre vor, während das BGB eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme garantiert.
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