Die private Auslandskrankenversicherung im deutschen Versicherungsrecht
Die private Auslandsreise – Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die allerdings infolge der zunehmenden Globalisierung und damit Zunahme von Reisen ins Ausland immer größere Bedeutung erlangt.
Grundsätzlich gilt, dass mit der Versicherungskarte einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen gesetzlichen Krankenversicherung auch in sämtlichen Europäischen Ländern medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können. Deshalb entfällt bei Reisen innerhalb Europas zumindest bei den gesetzlich Versicherten die absolute Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung.
Anderes gilt allerdings bei Privat-Krankenversicherten und wenn zusätzliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt oder erwartet werden. Dann bedarf er einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung. Bei diesen privaten Auslands-Krankenversicherungen kann man unterschiedliche Leistungen vereinbaren. Der Umfang ist von den individuell verlangten und vereinbarten Tarifen des abgeschlossenen Vertrages abhängig.
Haben Sie Probleme, Erstattungsansprüche aus dieser Art der Auslands-Krankenversicherung (auch Auslandsreisekrankenversicherung genannt) durchzusetzen? Unsere Fachanwälte Versicherungsrecht in Mönchengladbach helfen Ihnen gern dabei.
Wann liegt ein Versicherungsfall im Sinne der der privaten Auslandskrankenversicherung vor?
Zunächst muss der Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eingetreten sein. Bei der privaten Auslandskrankenversicherung sind sowohl Kurzzeitpolicen als auch Langzeitpolicen möglich. Das bezieht sich einerseits auf die Laufzeit der Verträge und andererseits auf die Dauer der abgesicherten Auslandsaufenthalte. In vielen Policen ist ein Schutz für arbeitsbedingte Aufenthalte im Ausland nicht enthalten. Hierfür müssen spezielle Policen abgeschlossen werden.
Bei der Auswahl der Auslandskrankenversicherung muss das Augenmerk außerdem auf den Geltungsbereich gerichtet werden. Die meisten deutschen Versicherer bieten Grundverträge mit einem Schutz für die zur Europäischen Union gehörenden Länder an. Wer Reisen nach Asien oder nach Nord- und Südamerika sowie Afrika plant, muss optionale Zusatzmodule nutzen, deren Kosten für einige Regionen sogar die Beiträge der Grundpolicen weit übersteigen. Versicherungsschutz ist daher gegeben, wenn im Rahmen einer Reise der Versicherungsnehmer nur vorübergehend im Ausland ist und er hierbei eine Krankheit, einen Unfall oder ein anderes, im Vertrag genanntes Ereignis erleidet.
Welche Leistungen umfasst die private Auslandskrankenversicherung?
Die private Auslandskrankenversicherung übernimmt (unabhängig davon, ob es sich um einen Kurzzeitvertrag für eine einzelne Reise oder einen Ganzjahresvertrag handelt) die Kosten für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannten Ereignisse. Voraussetzung ist allerdings, dass eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt.
Zu den sonstigen vereinbarten Ereignissen gehört z.B. die Übernahme von Kosten der Beerdigung oder die Überführung im Falle des Todes oder Mehrkosten des Rücktransports eines Erkrankten. Im Rahmen der privaten Auslandskrankenversicherung werden, dies im Unterschied zu den gesetzlichen Leistungen, sofern möglich mitteleuropäische Maßstäbe angesetzt.
Wofür brauche ich eine private Auslands- Zusatzkrankenversicherung?
Mit Vorlage der gesetzlichen Krankenversicherungskarte können die meisten Leistungen in den EU-Ländern in Anspruch genommen werden, die bei einer bestimmten Krankheit oder einem Unfall auch in Deutschland gewährt würden. Allerdings beschränkt sich die Inanspruchnahme dieser Leistungen auf die öffentlichen Gesundheitssysteme der EU-Länder. Privatleistungen werden über die EHIC auch im Ausland nicht abgedeckt. Doch beim Schutz durch die gesetzliche Versicherung verbleiben trotzdem Lücken. Sie umfassen beispielsweise die Kosten eines aus medizinischen Gründen notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Deshalb sind auch gesetzlich Versicherte gut beraten, wenn sie ergänzend eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Was unterscheidet die Auslandskrankenversicherung von der Auswandererversicherung?
Unter dem Begriff Auswandererversicherungen werden ganze Policenpakete angeboten, in denen neben einer Vollkrankenversicherung (mit territorialen Beschränkungen oder weltweit gültig) spezielle Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und sogar Rentenversicherungen enthalten sind. Hier ist zu beachten, dass mit einer dort enthaltenen Vollkrankenversicherung die in der Bundesrepublik Deutschland gültige Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung erfüllt sein kann. Das ist vom individuellen Vertrag abhängig, denn einige Anbieter grenzen die Übernahme der Kosten für medizinische Leistungen im Heimatland aus. Der Vorteil dieser Auswandererversicherungen besteht darin, dass in der Regel auch die Kosten für im Ausland in Anspruch genommenen Vorsorgeleistungen sowie die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt notwendigen Leistungen erstattet werden.
Ihre Auslandskrankenversicherung oder Auswandererversicherung verweigert Leistungen, die Ihnen eigentlich nach den Vereinbarungen in Ihrer Police zustehen? – Dann verzichten Sie nicht auf diese Forderung, sondern setzen Sie diese mit der Unterstützung durch unsere Fachanwälte Versicherungsrecht in Mönchengladbach durch!
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