LexikonAusbildungsvertrag

Wissenswerte Fakten rund um den Ausbildungsvertrag

Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag werden auf den Ausbildungsvertrag die Regelungen zum Dienstvertrag im BGB nicht angewendet. Die Rechtsgrundlage für den Berufsausbildungsvertrag, im Volksmund auch Lehrvertrag genannt, stellt allgemein das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, dar. Allerdings müssen bei der Berufsausbildung in einigen Bereichen besondere Regelungen beachtet werden. Der Ausbildungsvertrag für Krankenpfleger/innen basiert in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Krankenpflegegesetz. Auf den Berufsausbildungsvertrag für Altenpfleger/innen müssen die Regelungen des Altenpflegegesetzes angewendet werden.

Ergänzend berücksichtigen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mönchengladbach bei der Prüfung der Lehrverträge die Ausbildungsordnungen für die einzelnen Berufe. Dort finden sich konkrete Regelungen zur Dauer der Ausbildung, zu den grundlegenden fachlichen Inhalten sowie den Anforderungen, die bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen erfüllt werden müssen. Die Mindestinhalte der Ausbildungsordnungen ergeben sich aus dem Paragrafen 26 der Handwerksordnung sowie dem Paragrafen 5 des Berufsbildungsgesetzes.

Was sagt das Berufsbildungsgesetz zum Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag selbst unterliegt keiner Formvorschrift. Jedoch fordert der Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes, dass spätestens bis zum Beginn der Berufsausbildung die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich festgehalten werden müssen. Die gleiche Rechtsnorm legt auch die Mindestinhalte fest. Sie umfassen die Angabe der Vertragsparteien, den Beginn, die Dauer und die Fachrichtung der Ausbildung sowie die tägliche Ausbildungszeit und die vom Ausbildungsbetrieb zu zahlende Vergütung, die nicht dem Mindestlohngesetz unterliegt. Außerdem gehören zum Mindestinhalt der Ausbildungsverträge Angaben zu den Maßnahmen der Ausbildung, welche außerhalb des Betriebs durchgeführt werden.

Genau wie beim Arbeitsvertrag müssen ergänzend Angaben zum Urlaubsanspruch sowie die in den Vertrag eingeschlossenen externen Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) gemacht werden. Eine Pflichtposition im Vertrag über eine Berufsausbildung sind Angaben zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie zu den zu erreichenden Ausbildungszielen. Hinzu kommen genaue Angaben dazu, unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Eine Besonderheit ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten Auszubildenden zu Vertragsbeginn noch minderjährig sind. Deshalb fordert der Absatz 2 des Paragrafen 11 des Berufsbildungsgesetzes die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (sorgeberechtigte Elternteile bzw. Vormund).

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Ausbildungsvertrag?

Die dazugehörigen Grundsatzregelungen finden sich in den Paragrafen 13 und 14 des Berufsbildungsgesetzes. Sie sind weitgehend mit den Bestimmungen des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes zur Berufsausbildung identisch. Die Auszubildenden haben danach die Weisungen des Ausbildungsbetriebes zu beachten. Sie sind zum Erwerb von Wissen und Fähigkeiten verpflichtet, welche für den erfolgreichen Abschluss erforderlich sind. Dazu gehören auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule sowie die Führung eines Berichtshefts. Außerdem müssen sie an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, welche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben sind. Genau wie Arbeitnehmer müssen auch Auszubildende die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren und sich einem Wettbewerbsverbot unterwerfen.

Auf Seiten des Ausbildungsbetriebs bestehen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darin, die für das Erreichen des Ausbildungsziels notwendigen praktischen Kenntnisse zu vermitteln. Außerdem müssen die Auszubildenden für den Besuch der theoretischen Unterweisungen an den Berufsschulen freigestellt werden. Hinzu kommt die Pflicht zur Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel sowie zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Ergänzend finden sich im Berufsbildungsgesetz die Pflicht zur Gewährung des vertraglich garantieren Urlaubs sowie zu Ausstellung von Zwischen- und Endzeugnissen.

Sie möchten einen Ausbildungsvertrag prüfen lassen oder Rechte aus einem Lehrvertrag einfordern? – Dann machen Sie einen Termin bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mönchengladbach!

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