LexikonAbmahnung und Kündigung

Mietrecht: Was ist wissenswert zur Abmahnung und Kündigung?

Neben der ordentlichen Kündigung eines Mietvertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist gibt es für den Vermieter und den Mieter auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Sie setzt jedoch in den meisten Fällen die Notwendigkeit einer vorangegangenen Abmahnung voraus. Die Abmahnung ist grundsätzlich eine einseitige Aufforderung zur Durchführung oder Unterlassung von Handlungen, für welche es keine gesetzlichen Formvorschriften gibt. Allein schon zu Beweiszwecken empfehlen unsere Rechtsanwälte für Mietrecht in Mönchengladbach jedoch, eine Abmahnung schriftlich zu verfassen und so zuzustellen, dass die Zustellung im Bedarfsfall nachgewiesen werden kann.

Warum ist die Abmahnung im Mietrecht so wichtig?

Eine Unterlassungsklage wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung kann im Bereich des Mietrechts erst nach einer Abmahnung eingereicht werden. Die gesetzliche Grundlage dafür stellt der Paragraf 541 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar. Auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags ist erst nach einer vergeblichen Abmahnung möglich. Das ist in Paragraf 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Eine Abmahnung ist bei der fristlosen Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzug entbehrlich, da der Mieter auch ohne Mahnung nach Ablauf des dritten Werktages eines Monates mit der Zahlung der Miete automatisch in Zahlungsverzug gerät. Eine fristlose Kündigung kommt aufgrund der gleichen Rechtsnorm aber erst dann in Frage, wenn bei zwei aufeinander folgenden Fälligkeiten erhebliche Teile der Miete nicht gezahlt werden oder der Gesamtrückstand die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht. Sie benötigen Unterstützung bei der Abmahnung zum Mietvertrag oder einer fristlosen Kündigung? – Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Rechtsanwälte für Mietrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach!

Mit welcher Begründung können Abmahnungen erteilt werden?

Grundsätzlich kommen für eine Abmahnung sämtliche Verletzungen der Pflichten aus dem Mietvertrag in Frage. Der Mieter kann beispielsweise seinen Vermieter abmahnen, wenn dieser nach einer Mängelanzeige der Pflicht zur Erhaltung des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nachkommt. Auch die Vorenthaltung des Zugangs zu den mitvermieteten Flächen kann eine Abmahnung von Mieterseite begründen. Außerdem kann der Mieter eine Abmahnung erteilen, wenn der Vermieter nicht gegen Verletzungen der Hausordnung durch andere Mieter vorgeht.

Der wesentlich häufigere Fall für unsere Rechtsanwälte für Mietrecht in Mönchengladbach sind allerdings durch den Vermieter erteilte Abmahnungen. Hierfür gibt es eine Vielzahl möglicher Gründe. Ganz vorn rangieren auch hier Verletzungen der Hausordnung oder des Hausfriedens. Gründe für eine Abmahnung können beispielsweise wiederholte Ruhestörungen, Belästigungen sowie Beleidigungen oder das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, in Kellergängen oder auf dem Dachboden sein.

Der wesentlich häufigere Fall für unsere Rechtsanwälte für Mietrecht in Mönchengladbach sind allerdings durch den Vermieter erteilte Abmahnungen. Hierfür gibt es eine Vielzahl möglicher Gründe. Ganz vorn rangieren auch hier Verletzungen der Hausordnung oder des Hausfriedens. Gründe für eine Abmahnung können beispielsweise wiederholte Ruhestörungen, Belästigungen sowie Beleidigungen oder das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, in Kellergängen oder auf dem Dachboden sein.

Hinzu kommen Abmahnungen, welche aufgrund einer nicht erlaubten gewerblichen Nutzung von Wohnräumen oder einer nicht vom Vermieter genehmigten Untervermietung erteilt werden. Oft werden auch Abmahnungen notwendig, weil für die Aufnahme dritter Personen keine Genehmigung eingeholt wurde. Das spielt vor allem dort eine Rolle, wo Teile der Betriebskosten über die Personenzahl abgerechnet werden. Auch die Nichtausführung von Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen sowie Verletzungen der mietvertraglich geregelten Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes und der Treppenhausreinigung können eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter nach sich ziehen.

Sie haben zu Unrecht Abmahnungen erhalten? Sie brauchen als Mieter oder Vermieter Hilfe bei der Formulierung einer Abmahnung? – Dann nutzen Sie die Fachkenntnisse unserer Rechtsanwälte für Mietrecht! Termine in unserer Kanzlei in Mönchengladbach können bei Bedarf auch kurzfristig vereinbart werden.

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