LexikonAbfindung

Eine Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers. Eine solche erhält der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Wann können Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen?

Die weit verbreitete Ansicht, dass in Deutschland bei einer betriebsbedingten Kündigung immer ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Grundsätzlich besteht bis auf wenige Ausnahmen kein Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nur in sehr genau definierten Fällen eingeklagt werden kann. Deshalb sollten mögliche Ansprüche aus einer Kündigung immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geklärt werden.

Woraus können Ansprüche auf Abfindungen entstehen?

Wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung beanstandet, droht den Arbeitgebern eine Kündigungsschutzklage. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird. Dies zieht für den Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung für die Dauer des Verfahrens nach sich. Bei erneuter Kündigung und damit verbundener Lohnzahlungspflicht in der Zeit der Kündigungsfrist, bedeutet es bei wiederholtem Vorgehen gegen die Kündigung weitere Kosten und Ungewissheit. Deshalb zeigen sich viele Arbeitgeber vergleichsbereit. Die Zahlung einer Abfindung wird dann zum Bestandteil des Vergleichs. Dafür akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung im Aufhebungsvertrag.

Klageverzicht kann ebenfalls eine Abfindung bewirken

Um Beanstandungen betriebsbedingter Kündigungen nach Paragraf 1 Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetzes zu vermeiden, bieten einige Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung an. Sie wird auf der Grundlage des Paragrafen 1a des Kündigungsschutzgesetzes davon abhängig gemacht, dass der gekündigte Arbeitnehmer die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ungenutzt verstreichen lässt. In einem Abfindungsvergleich besteht die Möglichkeit, eine Abfindung einvernehmlich zu regeln. Ansonsten berechnet sich die Höhe nach dem Paragrafen 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz, welcher einen halben Monatsverdienst pro abgelaufenes Jahr des Beschäftigungsverhältnisses vorsieht.

Klageverzicht kann ebenfalls eine Abfindung bewirken

Wird eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht für rechtsunwirksam erklärt, kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dennoch unzumutbar sein. Bei einer Beendigung des Arbeitsvertrages aus diesem Grund ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung auf der Grundlage der Paragrafen 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes. Die Höhe der Abfindung beträgt in Abhängigkeit vom Alter des Arbeitnehmers und der Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen 12 und 18 durchschnittliche Monatsverdienste.

Weitere Rechtsgrundlagen für das Entstehen einklagbarer Abfindungen sind die Sozialpläne und Tarifverträge, welche Bestandteil der Arbeitsverträge sind. Die hier mit Abstand häufigsten Fälle sind Massenentlassungen. Wie hoch die Ansprüche sind und wann eine solche Abfindung gezahlt werden muss, kann nur anhand individueller Prüfungen geklärt werden. Das gilt auch für die Abfindungen, welche als Nachteilsausgleich auf der Grundlage des Paragrafen 13 des Betriebsverfassungsgesetzes bei unbegründeten Abweichungen der Arbeitgeber von geplanten Betriebsänderungen zu zahlen sind

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