Ladendiebstahl

Ladendiebstahl

Trotz der Vorschläge, den Ladendiebstahl geringwertiger Sachen als Ordnungsverfügung zu behandeln, bleibt der Ladendiebstahl eine Straftat. Gleichgültig ist, ob Parfüm, eine Flasche Wein oder eine CD gestohlen werden. Wer erwischt wird, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Geschäftsleute erstatten grundsätzlich Strafanzeige, sodass von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Wie hoch die Strafe am Ende ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Beispielsweise kommt es darauf an, ob es sich um die erste Tat handelt.

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