Behauptet ein/e Arbeitnehmer/in zu Unrecht beispielsweise, dass es während des Dienstes zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen sei, stellt dies eine schwerwiegende Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Aufgrund eines so schweren ehrenrührigen Vorwurfs gegen Vorgesetzte und Kollegen kann der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt sein.