Werden Kinder durch das Jugendamt aus dem elterlichen Haushalt herausgenommen und in einem Heim untergebracht, dürfen die Eltern dazu herangezogen werden, hierfür einen Mindestkostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu zahlen, so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2015, 5 C 21.14.
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