Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Fraglich ist, wenn dieser Elternteil in einer neuen Ehe Elternzeit in Anspruch nimmt, wie dies rechtlich zu beurteilen ist.
Nach Ansicht des BGH (Beschluss vom 11.02.2015 - VII ZB 181/14) ist nicht von einer Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit auszugehen, wenn sich der unterhaltspflichtige Elternteil nach der Geburt eines Kindes für die ersten beiden Lebensjahre dessen Betreuung widmet und von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verdoppeln. Denn diese Rollenwahl ist zu respektieren, selbst wenn der Elternteil dadurch nicht mehr leistungsfähig ist.
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