Keine Musik heruntergeladen und trotzdem abgemahnt?

Keine Musik heruntergeladen und trotzdem abgemahnt?

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Abmahnung, weil Sie unter Ihrer IP-Adresse Musik zum Herunterladen verfügbar gemacht haben sollen, haben tatsächlich aber gar nicht an dieser Internet-Tauschbörse teilgenommen. Dann müssen Sie im Einzelfall nachweisen, dass Sie diese Musik nicht zum Herunterladen verfügbar gemacht haben. Hierbei reicht es nicht aus, die Tat und die Richtigkeit der Recherchen des Softwareunternehmens und der Auskunft des Internetproviders zu bestreiten. Allein die theoretische Möglichkeit, dass bei den Ermittlungen Fehler passieren können, hilft nicht, soweit im Einzelfall keine konkreten Fehler dargelegt werden können. Dies gilt sogar, wenn in der Auskunftstabelle ein falscher Buchstabe bei der Namenswiedergabe enthalten ist. Letztlich hat dann der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzungen einzustehen.

 

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