Das OLG Naumburg entschied in seinem Urteil vom 24.01.2014, dass der Auftraggeber von Bauleistungen keinen gesetzlichen Anspruch auf Vorlage eines Nachweises hat, aus dem sich ergibt, dass der Auftragnehmer für die bei ihm auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat. Ein derartiger Anspruch kann sich allenfalls ergeben, wenn der Auftraggeber auf Zahlung dieser Beiträge in Anspruch genommen wird.
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