Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Machen Sie keine Aussagen, führen Sie aber auch keine harmlosen Gespräche mit Polizisten. Diese könnten später als Zeugen vernommen werden.
Nehmen Sie sofort telefonischen Kontakt zu Ihrem Anwalt auf (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Michael Rost 0173/2686794 oder 02161/9203-17). Bestehen Sie insbesondere bei Festnahme und Verhaftung auf einen Anruf bei Ihrem Anwalt. Das ist Ihr gutes Recht.
Gehen Sie niemals zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei, ohne zuvor mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben.
Rufen Sie sofort bei Ihrem Anwalt an, wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll. Alle beschlagnahmten Sachen müssen im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt sein. Unterschreiben Sie nichts.
Telefone können abgehört, E-Mails und SMS gelesen werden.
Sprechen Sie mit Dritten nicht über die Sache. Diese könnten als Zeugen vernommen werden. Nur nahe Angehörige und einige wenige Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Ärzte) haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
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