Der Bußgeldkatalog sieht bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bestimmte Bußgelder vor. Das Gericht muss aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen prüfen, wenn ein hohes Bußgeld, beispielsweise über 250 €, verhängt werden soll. Bei Geldbußen in dieser Höhe sind Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen im Urteil nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gibt und der Betroffene hierzu auch keine Angaben macht.
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