Der klagende Auftragnehmer (AN) macht unter Berufung auf die Mindestsätze der HOAI 2009 Honorarnachforderungen aus fünf Ingenieurverträgen in Höhe von über 440.000 Euro geltend. Eine vorher erstellte Schlussrechnung über 75.000 € war vom Bauherrn bezahlt worden.
Das LG Hildesheim wies die Klage ab, da der Kläger eine Unterschreitung der Mindestsätze nicht nachvollziehbar dargelegt habe. Außerdem verstoße die Nachforderung gegen Treu und Glauben. Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung eingelegt.
Das OLG Celle hat die Berufung zurückgewiesen.
Zwar sieht das OLG Celle im Verhalten des Klägers ebenfalls einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Das Besondere an dem Urteil ist aber, dass nach Ansicht des Gerichts die Mindest- und Höchstsätze des HOAI-Preisrechts nach der Entscheidung des EuGH (IBR 2019, 436) europarechtswidrig sind.
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 ist die Verbindlichkeit des HOAI-Preisrechts hinfällig geworden. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind europarechtswidrig. Wegen des Anwendungsvorbehaltes des Europarechts sind die Gerichte nach Auffassung des Senats verpflichtet, ab sofort die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden.
Demnach sind Honorarvereinbarungen nicht deshalb unwirksam, weil sie die Mindestsätze der HOAI unterschreiten oder deren Höchstsätze überschreiten. Infolge der EuGH-Entscheidung ist es von Rechts wegen nicht mehr zulässig, getroffene Honorarvereinbarungen an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu messen. Honorarvereinbarungen, die das Preisrecht der HOAI ignorieren, sind daher unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr unzulässig.
Das OLG Celle tritt damit dem OLG Hamm entgegen, wonach die Bestimmungen der HOAI zum Mindestpreis auch nach der Entscheidung des EuGH anwendbar seien.
Aufgrund der Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Hamm wurde die Revision zugelassen.
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in Bezug auf die Umsetzung des EuGH-Urteils in laufenden Verfahren ist damit uneinheitlich. Rechtssicherheit wird erst durch eine Entscheidung des BGH erreicht werden.
OLG Celle, Urteil vom 14.08.2019 - 14 U 198/18 (nicht rechtskräftig)
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