Himbeeren sind nicht gleich Himbeergeschmack - Unlauterer Wettbewerb durch unpräzise Etiketten

Himbeeren sind nicht gleich Himbeergeschmack - Unlauterer Wettbewerb durch unpräzise Etiketten

Das deutsche Unternehmen Teekanne könnte im Wettbewerb unlauter handeln, ist der Entscheidung des EuGH zu entnehmen. Grund der Entscheidung ist die Verwendung eines Etikettes für einen Früchtetee, das die Vorstellung weckt, der Tee enthalte Anteile von Himbeeren oder Vanilleblüten oder zumindest deren natürliches Aroma. Tatsächlich enthielt der Tee keine Anteile von Himbeeren oder Vanilleblüten sondern lediglich natürliche Aromastoffen mit Himbeeren- bzw. Vanilleblütengeschmack.

Von einem deutschen Gericht ist nunmehr zu prüfen, ob ein Durchschnittsverbraucher das äußere Erscheinungsbild des Etikettes  so verstehen würde, dass der Tee tatsächlich Anteile von Himbeeren oder Vanilleblüten oder deren natürliches Aroma enthält. Auf dem Etikett des Tees „Felix Himbeeren-Vanille Abenteuer “ sind Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Zusätzlich ist angegeben, dass es sich um Früchtetee mit natürlichen Aromen und nur natürlichen Zutaten handele. Erst bei Lektüre des Zutatenverzeichnisses fällt auf, dass keine Himbeeren-Vanilleblüten-Anteile enthalten sind oder deren Aromen. Es bleibt abzuwarten, ob das deutsche Gericht darauf abstellt, dass beim Durchschnittsverbraucher die Vorstellung über den Inhalt aufgrund des Etikettes oder des Zutatenverzeichnisses erzeugt wird.

 

Zurück zur Übersicht

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren