Herstellung privater Raubkopien am Arbeitsplatz kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Herstellung privater Raubkopien am Arbeitsplatz kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Kopiert ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche DVD- bzw. CD-Rohlinge und nutzt dafür seinen dienstlichen Computer, kann darin ein Grund zur fristlosen Kündigung liegen.

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