Kopiert ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche DVD- bzw. CD-Rohlinge und nutzt dafür seinen dienstlichen Computer, kann darin ein Grund zur fristlosen Kündigung liegen.
Zurück zur Übersicht