Großeltern als Vormund?

Großeltern als Vormund?

Wird für ein Kind ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt, müssen Großeltern oder sonstige nahe Verwandte bei der Auswahl mit berücksichtigt werden, soweit tatsächlich eine engere familiäre Bindung besteht. Dies gebietet schon der in Art. 6 Abs. 1 GG gewährte Schutz der Familie. Sie sind vorrangig gegenüber nicht verwandten Personen zu berücksichtigen, es sei denn, eine andere Entscheidung dient mehr dem Wohl des Kindes.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren