Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

Grobe Fahrlässigkeit aufgrund Auffahrens auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke mit guter Sicht

Für die Entscheidung, ob die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls als grob fahrlässig zu qualifizieren ist, sind stets die Umstände des konkreten Einzelfalls maßgeblich. Grobe Fahrlässigkeit kann anzunehmen sein, wenn ein Fahrzeugführer auf gerader Strecke bei ungeminderter Erkennbarkeit von hinten auf ein ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann auffährt, ohne auszuweichen oder abzubremsen (hier bejaht).

Der Fall

Der Verletzte und der Versicherte hatten am Unfalltag gemeinsam auf einer Baustelle eines Kunden ihres Arbeitgebers gearbeitet. Von dort wollten sie gemeinsam mit dem Firmenfahrzeug, einem VW-Transporter zum Betrieb fahren. Der Verletzte war zum Zeitpunkt des Unfalls Beifahrer.

Auf dem Weg dorthin fuhr der Arbeitskollege mit dem Firmenfahrzeug bei Dunkelheit auf einer Bundesstraße auf ein landwirtschaftliches Fahrzeuggespann auf. Dies bestand aus Trecker mit zwei Anhängern.

Die Straße verläuft an der Unfallstelle gerade und ohne Sichteinschränkungen. Zudem war das landwirtschaftliche Fahrzeug ordnungsgemäß beleuchtet. 

Der verletzte Beifahrer erlitt bei diesem Unfallgeschehen erhebliche Verletzungen, so u. a. im Kopf- und Gesichtsbereich, an den rechten Extremitäten und der Halswirbelsäule.Der Verletzte musste mehrmals operiert werden und befand sich mehrfach über mehrere Wochen im Krankenhaus und in einer Reha-Behandlung.

Die Haftpflichtversicherung des Verletzten macht Schadensersatzansprüche geltend.

 

Wie haben die Gerichte entschieden?

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hatte dem Grunde nach Erfolg. Dem Verletzten trifft allerdings ein Mitverschulden, weil er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Die erlittenen Verletzungen beruhten in erheblichem Umfang auf diesem Umstand.

 

Die Argumente des OLG

Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse hervorgerufene ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Strecke auf einen ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Denn das Verhalten des Pkw-Fahrers sei nur erklärbar, wenn er in schwerwiegender Weise unaufmerksam gewesen sei.

Welche Konsequenzen hat grobe Fahrlässigkeit?

Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung ihn an den Schadenskosten beteiligen und ihn somit in Regress nehmen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.07.2020 - 14 U 25/18 -

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Thomas Claßen Ihr Rechtsanwalt
Thomas Claßen

02161 9203-17

Jetzt anfragen
Profilbild - Andreas Hammelstein Ihr Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein

02161 9203-13

Jetzt anfragen
Profilbild - Oliver Maubach Ihr Rechtsanwalt
Oliver Maubach

02161 9203-30

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Philip Schwartz Ihr Rechtsanwalt
Dr. Philip Schwartz

02161 9203-11

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren